Ablehnung Halbierung Handänderungssteuer

Grosser Rat lehnt Motion zur Halbierung der Handänderungssteuer knapp ab

Bruno Lötscher, Die Mitte, verlangte in seiner Motion vom Regierungsrat, dass er innert zwei Jahren die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassung des Handänderungssteuergesetzes schafft. Die Anpassung hat Folgendes zu umfassen: Die Sätze der Handänderungssteuer von 3% (§ 1 Abs. 2 Handänderungssteuergesetz) und von 1.5% (§ 4 Abs. 2) sind zu halbieren, sowie allfällige weitere damit zusammenhängende Anpassungen vorzunehmen.

Empfehlung HEV und SVIT

HEV BS und SVIT empfahlen die Überweisung der Motion. Die Tatsache, dass die Handänderungssteuer nicht Teil der Steuerharmonisierung ist und von diversen Kantonen in den letzten Jahren abgeschafft wurde (so u.a. Zürich, Zug, Aargau), zeigt die Fragwürdigkeit dieser Steuer auf, zumal sie einzig auf Liegenschaftsgeschäfte, aber nicht auf Handänderungen von weiteren Vermögensstücken oder Luxusgütern erhoben wird. Sie ist allein an den Wechsel des Eigentums am Grundstück gekoppelt und wird zusätzlich zu Gebühren erhoben, welche den Verwaltungsaufwand, der im Zusammenhang mit einer solchen Handänderung entsteht. Der Grund der Erhebung einer Handänderungssteuer erschliesst sich demzufolge nicht, umso mehr mit der Grundstückgewinnsteuer, allfälligen Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie der Grundbuch- und Notariatsgebühren zusätzlich Steuern erhoben werden resp. Kosten anfallen. Aus diesem Grund hätten HEV BS und SVIT die gänzliche Abschaffung der Handänderungssteuer begrüsst. Immerhin verlangte die Motion eine Halbierung der Steuer, was eine Entlastung der Parteien dieses Kaufgeschäftes bedeutet hätte. Da die Handänderungssteuer Teil der Anlagekosten darstellt, hätte deren Wegfall resp. Halbierung die Höhe der Mietzinse nicht mehr resp. nicht mehr in diesem Ausmass belastet.

Stellungnahme durch den Regierungsrat

Am 17. September 2025 überwies der Grosse Rat die Motion an den Regierungsrat zur Stellungnahme, mit 50 Ja zu 49 Nein aber äusserst knapp. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen nicht. In seinem Fazit am Schluss seiner Stellungnahme erklärt er, dass das heutige Handänderungssteuergesetz eine effiziente und äusserst verwaltungsökonomische Generierung von Fiskaleinnahmen ermögliche. Eine Reduktion des Steuersatzes hätte in der heutigen Marktlage keinen wesentlichen Einfluss auf die Transaktionspreise, sondern würde bei gleich bleibenden Immobilienpreisen lediglich die Rendite der Verkäuferschaft erhöhen. Die Mindereinnahmen gingen zulasten der Allgemeinheit, während die Entlastung nur einer kleinen Gruppe zugutekäme. Von der Reduktion würden mehrheitlich die juristischen Personen profitieren, da sie rund 60% der gesamten Steuerbelastung der Handänderungssteuer tragen. Natürliche Personen, welche Liegenschaften zu Selbstbewohnungszwecken erwerben, profitieren hingegen nicht von einer Halbierung, da sie von der Handänderungssteuer bereits befreit sind. Aus sozialpolitischer Sicht sowie zur Förderung des Wohneigentums wäre es allenfalls sinnvoll, gezielt Transaktionen im Zusammenhang mit dauernd selbstbewohnten Liegenschaften, der Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie Wohngenossenschaften ganz von der Handänderungssteuer zu befreien, nicht jedoch generell die Handänderungssteuersätze zu halbieren. Er beantragte dem Grossen Rat, die Motion nicht zur weiteren Bearbeitung zu überweisen.

Grosser Rat folgt dem Regierungsrat

Leider ist der Grosse Rat dem Regierungsrat gefolgt. Auch dieser Entscheid erfolgte äussert knapp: Mit 47 Ja zu 48 Nein, bei 2 Enthaltungen, versenkte er die Motion. Das Abstimmungsverhalten erfolgte strikte den Parteilinien nach: Links-Grün stimmte geschlossen gegen die Überweisung, die Bürgerlichen waren für Überweisung, mit Ausnahme von zwei Enthaltung, beides Grossräte aus den Reihen der GLP. Diese Enthaltungen waren entscheidend und kippten das Resultat zugunsten von Rot-Grün. Das Stimmverhalten dieser beider Grossräte ist ärgerlich, zumal sich die GLP stets als Partei in Szene zu setzen versucht, die sich für tiefere Steuern einsetzt. Aus einer vom Regierungsrat zusammengestellten kantonalen Übersicht geht hervor, dass der Kanton Basel-Stadt den höchsten Handänderungssteuersatz kennt, der nur noch vom Kanton Neuenburg übertroffen wird. Andere Kantone wie die erwähnten Zürich, Aargau, Tessin oder Zug haben die Handänderungssteuer abgeschafft oder besteuern die Handänderung sehr viel tiefer. Es mag sein, dass nur juristische Personen mehrheitlich von der Abschaffung profitieren würden, und es trifft zu, dass das selbstbewohnte Wohneigentum befreit ist. Dies allerdings nur, wenn man das Eigenheim mindestens sechs Jahre selbst bewohnt. Diese Tatsache kann aber nicht das Festhalten an einer Steuer rechtfertigen. Auch die weiteren Argumente des Regierungsrats vermögen nicht zu überzeugen. Letztlich ging es darum, an einer Steuer festzuhalten, nicht weil man diese als gerecht oder zwingend erachtet, sondern weil sie einfach zu erheben ist und nur von einer Minderheit bezahlt werden muss. Der Regierungsrat hat dies mit seiner einleitenden Bemerkung im Fazit bestätigt. Leider sind die beiden GLP-Grossräte diesen Scheinargumenten erlegen und haben so der links-grünen Ratsseite bei ihrem Kampf gegen des private Eigentum zum Erfolg verholfen.

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