Zwischen Baumschutz und Grundeigentum

Bäume prägen das Basler Stadtbild, leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima und können gleichzeitig Fragen für private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aufwerfen. Was gilt bei einem geplanten Rückschnitt oder einer Fällung? Wie werden unterschiedliche Interessen gegeneinander abgewogen? Daniel Wenk gibt im Interview Einblick in seine Tätigkeit in der Baumschutzkommission Basel-Stadt und erläutert, worauf Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer achten sollten.

Herr Wenk, welche Aufgaben hat die Baumschutzkommission Basel-Stadt und bei welchen Fragestellungen wird sie beigezogen?

In erster Linie ist die Baumschutzkommission für den Schutz der Bäume zuständig. Wir werden unter anderem bei verschiedenen Baugesuchen beigezogen, wenn Bäume von einem Bauvorhaben betroffen sind. Für die Gesuchstellenden geht es dabei häufig um die Frage, ob ein Baum gefällt werden darf, um ein Bauprojekt realisieren zu können, und welche Auflagen hinsichtlich einer Ersatzpflanzung zu erwarten sind.

 

Sie sind eines von acht Mitgliedern, die vom Regierungsrat gewählt wurden, und vertreten in der Kommission den Hauseigentümerverband Basel-Stadt. Was bedeutet diese Aufgabe konkret?

Für mich bedeutet diese Aufgabe, eine differenzierte Sichtweise in die Kommission einzubringen. Ich versuche, die Anliegen der Eigentümerinnen und Eigentümer mit den Interessen des Baumschutzes zu verbinden und beide Seiten in die Beurteilung einfliessen zu lassen.

 

Welche Anliegen und Perspektiven der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bringen Sie in die Kommission ein?

Als Unternehmer im Baunebengewerbe und als Immobilieneigentümer bin ich für die Themen Bauen und Immobilien entsprechend sensibilisiert. Bei nachvollziehbaren und gut begründeten Baumfällgesuchen versuche ich deshalb, insbesondere auch die Perspektive der Eigentümerinnen und Eigentümer in die Diskussion einzubringen.

 

Wie läuft die Beurteilung eines Gesuchs ab, wenn ein geschützter Baum gefällt oder stark zurückgeschnitten werden soll?

Zunächst erhalten wir die entsprechenden Unterlagen zum Baugesuch und setzen uns damit auseinander. Anschliessend werden diese innerhalb der Kommission vorbesprochen und insbesondere im Hinblick auf den Baumschutz geprüft.

Danach schauen wir uns die betroffenen Bäume vor Ort an. Die Eigentümerschaft oder deren Vertretung, beispielsweise Architekten oder Generalunternehmer, erläutert dabei die Gründe für die beantragte Fällung. Im Anschluss werden die Baumfällanträge in der Kommission ausführlich besprochen und beurteilt. Das entsprechende Protokoll geht danach an die Stadtgärtnerei, welche als Kontaktstelle für die Gesuchstellenden fungiert.

 

Nach welchen Kriterien entscheidet die Kommission, ob eine Fällung gerechtfertigt ist?

Bei der Beurteilung betrachten wir zunächst den Gesamtzustand des Baumes. Dabei stellt sich beispielsweise die Frage, ob der Baum gesund ist oder sich aus verschiedenen Gründen bereits in einem schlechten beziehungsweise abgängigen Zustand befindet.

Auch der Standort des Baumes auf der Parzelle spielt eine wichtige Rolle: Steht er beispielsweise direkt in der geplanten Baugrube oder ausserhalb des eigentlichen Baubereichs? Gleichzeitig wird geprüft, wo eine mögliche Ersatzpflanzung erfolgen könnte. Das ist nicht immer einfach, da Einstellhallen oder andere Unterkellerungen häufig einen grossen Teil der Parzellenfläche beanspruchen und dadurch nur wenige nach unten offene Flächen für neue Bäume zur Verfügung stehen.

 

Wo entstehen in der Praxis besonders häufig Konflikte zwischen Baumschutz und privatem Grundeigentum?

Ein gewisser Interessenkonflikt ergibt sich bereits aus der Ausgangslage: Grundeigentümer möchten einen Baum fällen, während unsere Aufgabe darin besteht, den Baum zu schützen. Damit greift der Staat letztlich auch in das private Eigentum ein.

Die Gründe für ein Fällgesuch können dabei sehr unterschiedlich sein und müssen jeweils im konkreten Einzelfall betrachtet werden. Entscheidend ist deshalb eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen und Gegebenheiten vor Ort.

Gleichzeitig stelle ich fest, dass solche Konflikte tendenziell weniger werden und das Verständnis für den Wert von Bäumen zunimmt. Wenn ein Baum ein Bauvorhaben nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt, besteht häufig eine grosse Bereitschaft, ihn zu erhalten. Gerade im Zusammenhang mit dem Klimawandel erlebe ich Eigentümerinnen und Eigentümer bei Baugesuchen zunehmend als sensibilisiert. Viele möchten bestehende Bäume nach Möglichkeit erhalten. Diese Entwicklung bewerte ich sehr positiv.

 

Wie wird mit Situationen umgegangen, in denen ein Baum Schäden an Gebäuden, Leitungen oder anderen Teilen eines Grundstücks verursacht?

Dass Bäume Schäden an Gebäudeteilen verursachen, die tatsächlich eine Fällung rechtfertigen, kommt gar nicht so häufig vor. Verschmutzungen durch Laub oder Nadeln, die beispielsweise Dachrinnen oder Abläufe verstopfen können, stellen für sich allein keinen ausreichenden Fällgrund dar.

 

Welche Rolle spielen die Sicherheit, der Zustand und die Lebenserwartung eines Baumes bei der Beurteilung?

Diese Aspekte fliessen in die Beurteilung eines Baumes ein und werden im Rahmen der Gesamtbetrachtung berücksichtigt. Ist ein Baum beispielsweise offensichtlich in einem schlechten Zustand und dadurch seine Stabilität beeinträchtigt, sodass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, sind diese Faktoren für die Beurteilung entscheidend.

 

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn ein geschützter Baum einem Bau- oder Sanierungsvorhaben im Weg steht?

Handelt es sich gemäss Baumschutzgesetz um einen geschützten Baum oder um mehrere geschützte Bäume, muss grundsätzlich ein Baumfällgesuch eingereicht werden. Idealerweise geschieht dies zusammen mit dem Baugesuch. Darin sollten auch die vorgesehenen Ersatzpflanzungen sowie ein Baumschutzkonzept für allenfalls verbleibende Bäume aufgeführt werden.

 

Welche Bedeutung haben Ersatzpflanzungen, und worauf sollten Eigentümerinnen und Eigentümer bei deren Planung achten?

Ersatzpflanzungen sind ebenfalls geschützt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass eine Ersatzpflanzung auf einer Parzelle bei einem späteren Bauvorhaben unabhängig von ihrem Stammumfang unter Schutz stehen kann. Dieser Aspekt sollte deshalb bereits bei der Planung und Wahl des Standortes berücksichtigt werden.

 

Welche Fehler beobachten Sie häufig, wenn Eigentümer einen Baum entfernen oder zurückschneiden lassen möchten?

Ein klarer Fehler ist das Fällen eines geschützten Baumes ohne entsprechende Fällbewilligung. Gleiches gilt für das sogenannte Kappen von Bäumen, beispielsweise weil sich eine Nachbarin oder ein Nachbar an einer überragenden Baumkrone stört. Der Baumschutz beschränkt sich jedoch nicht nur auf den sichtbaren Teil des Baumes: Auch der Schutz des Wurzelbereichs, beispielsweise bei Grabarbeiten, muss berücksichtigt werden. Sowohl Fällungen und starke Rückschnitte als auch Eingriffe im geschützten Wurzelbereich können somit unter die Bestimmungen des Baumschutzes fallen.

 

Was empfehlen Sie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die unsicher sind, ob ein Baum auf ihrem Grundstück geschützt ist oder ob eine Bewilligung erforderlich ist?

Ob ein Baum beziehungsweise ein Grundstück unter die entsprechenden Schutzbestimmungen fällt, kann im kantonalen Zonenplan (map.geo.ch) überprüft werden. Darüber hinaus können professionelle Baumpfleger, Gartenbauunternehmen oder die kantonale Baumschutzstelle Auskunft geben. Im Zweifelsfall empfehle ich, sich frühzeitig zu informieren, bevor Massnahmen am Baum vorgenommen werden.

 

Wie lassen sich aus Ihrer Sicht der Schutz des städtischen Baumbestands und die berechtigten Interessen privater Grundeigentümer miteinander vereinbaren?

Grundsätzlich braucht es eine sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Interessen. Auch bei Bäumen auf der Allmend steht der Baumschutz im Vordergrund. Für die eigentliche Gestaltung und Umgestaltung des Allmendraums ist die Baumschutzkommission allerdings nicht zuständig.

 

Welche Entwicklungen oder Herausforderungen werden die Arbeit der Baumschutzkommission in den kommenden Jahren besonders beschäftigen?

Die zunehmende Trockenheit und Hitze sind für viele Bäume ein grosser Stressfaktor, das betrifft auch einheimische Baumarten. Die Baumschutzkommission wird deshalb künftig vermutlich noch stärker mit den Folgen dieser Umweltbedingungen konfrontiert sein.

Für mich persönlich stellt sich insbesondere die Frage, wie wir langfristig mit häufiger auftretenden Hitze- und Trockenperioden umgehen. Auch die Auswahl geeigneter Baumarten wird sich dadurch verändern müssen. Generell werden sich Flora und Fauna an die veränderten Bedingungen anpassen und dieser Prozess ist bereits im Gange.

 

Gibt es einen Fall oder eine Erfahrung aus Ihrer bisherigen Tätigkeit, die Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?

Was mich besonders beschäftigt, ist der Zielkonflikt zwischen der politisch gewünschten Verdichtung und dem Erhalt von Grünflächen. Gerade in sehr grünen Quartieren wie dem Bruderholz beobachte ich, dass freistehende Häuser mit grosszügigen Garten- und Grünflächen abgerissen und durch grössere Wohnbauten ersetzt werden, bei denen die gesetzlich mögliche Ausnützung möglichst ausgeschöpft wird.

Grundsätzlich befürworte ich die Schaffung von neuem Wohnraum, den wir aufgrund des Bevölkerungswachstums benötigen und entsprechend fördern müssen. Als Gärtner sehe ich gleichzeitig, dass dadurch immer mehr bestehende Grünflächen verschwinden. Wo früher grössere, gewachsene Gärten bestanden, bleiben rund um die neuen Baukörper oftmals nur noch kleinere Grünflächen übrig. Dieses Spannungsfeld wird uns sicherlich weiterhin beschäftigen.

 

Was schätzen Sie persönlich an Ihrer Tätigkeit in der Baumschutzkommission besonders? Was hat Sie dazu bewogen Mitglied der Baumschutzkommission zu werden?

Die Baumschutzkommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Verbände und Fachrichtungen zusammen, darunter beispielsweise Pro Natura, WWF, Baumpflege, Landschaftsarchitektur und der Hauseigentümerverband. Diese Mischung unterschiedlicher Perspektiven halte ich für sehr wertvoll.

Als Vertreter des HEV bringe ich insbesondere die Sichtweise der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ein. Gleichzeitig kann ich aufgrund meines beruflichen Hintergrunds als Gärtner auch andere Positionen gut nachvollziehen. Diese verschiedenen Perspektiven miteinander zu verbinden und damit zu einem ausgewogenen Entscheid beizutragen, empfinde ich als wichtigen Teil meiner Aufgabe.

 

Was möchten Sie den Basler Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern im Umgang mit geschützten Bäumen abschliessend mit auf den Weg geben?

Bäume sind für den Menschen, die Tierwelt und unsere Umwelt von grosser Bedeutung. Ich stelle fest, dass dieses Bewusstsein zunehmend vorhanden ist und viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bereits stark für den Wert von Grünräumen sensibilisiert sind.

Diese wachsende Wertschätzung von Bäumen freut mich. Unterhaltskosten oder mögliche Bedenken hinsichtlich Schäden treten dadurch teilweise stärker in den Hintergrund. Letztlich muss jeder Eigentümer und jede Eigentümerin für sich erkennen, welchen Wert ein Baum für das eigene Grundstück und dessen Umgebung hat und entsprechend verantwortungsvoll damit umgehen.

Daniel Wenk: Geschäftsführer, Wenk Haus + Garten GmbH, Mitglied Baumschutzmimmission

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