Eigenmietwert

Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 festgelegt, dass die Vorlage zur Möglichkeit der Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen am 28. September 2025 Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird. Die Vorlage ist gekoppelt an das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Nur wenn die Verfassungsänderung in der Volksabstimmung von Volk und Ständen angenommen wird, kann die Vorlage für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung in Kraft gesetzt werden. Ein Ja zur kantonalen Liegenschaftssteuer bedeutet folglich ein Ja zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung auf selbstgenutztes Wohneigentum!

Wann der Eigenmietwert im Falle einer Annahme durch Volk und Stände dann der Geschichte angehört, ist indes weiterhin ungewiss, verbindliche Aussagen können zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Der Bundesrat entscheidet nach einer Annahme über die Inkraftsetzung und wird den Kantonen Zeit für die Umsetzung der Gesetzesänderungen einräumen. Es ist von einer Umsetzungsfrist von mindestens 2 Jahren auszugehen., d.h. frühestens auf den 1. Januar 2028. Der HEV Schweiz wird laufend im Verbandsorgan «Der Schweizerische Hauseigentümer» und auf dieser Website über die Entwicklung berichten.

Am 20. Dezember 2024 haben sich sowohl der Stände- als auch der Nationalrat für ein Ende der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Beide Räte haben in der Schlussabstimmung der Vorlage zum Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt und sich dafür ausgesprochen, die Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» für selbstgenutztes Wohneigentum und damit die über 100-jährige Belastung der Wohneigentümer zu beenden. 

Die beiden Räte beschlossen zudem, das Inkrafttreten der Abschaffung der Besteuerung der «Eigenmiete» an den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu koppeln. Hierbei handelt es sich um eine Verfassungsänderung, mit der die Kantone berechtigt werden, Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben. Diese Verfassungsänderung untersteht einer obligatorischen Volksabstimmung. 


Die verabschiedete Vorlage der beiden Räte gemäss Schlussabstimmung vom 20. Dezember 2024 sieht die folgenden Eckpunkte vor:


16. Dezember 2024: Der HEV Schweiz spricht sich klar dafür aus, die Besteuerung des Eigenmietwerts beim selbstgenutzten Wohneigentum abzuschaffen und damit das selbstgenutzte Eigentum zu stärken. Zurzeit befinden wir uns in einer heissen Phase, die Vorlage wird voraussichtlich am Freitag, 20. Dezember 2024, in die Schlussabstimmungen beider Räte kommen. Der HEV Schweiz hat gegenüber den bürgerlichen Parlamentariern erneut und deutlich seine Unterstützung für eine Vorlage kommuniziert, um den Weg für eine Lösung bei der «Eigenmiete» freizumachen. 

Parlamentarische Initiative WAK-S

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung