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Zwischen Klimaschutz und Stadtbild

23.05.2024 Marc Keller

Solaranlagen leisten einen Beitrag an den Klimaschutz. Schlecht gestaltet und falsch montiert, verunstalten sie aber die Gebäude, auf denen sie liegen. Das kann zu Zielkonflikten führen: Was auf einem Industrieareal oder auf einem Wohnblock in einem Aussenquartier niemanden stört, kann das historische Stadtbild, Baudenkmäler oder die Erscheinung schöner Strassenzüge stark beeinträchtigen. Der Basler Heimatschutz plädiert in einem Positionspapier zur Solarenergie für Augenmass und Respekt.

Unbestritten ist, dass der Klimaschutz auf lange Zeit hinaus entscheidend wichtig ist. Ebenso unbestritten ist, dass Solaranlagen zur Stromerzeugung oder Warmwasseraufbereitung einen Beitrag an die Linderung der Folgen des Klimawandels leisten. Entsprechend anerkennenswert ist das Engagement zahlreicher Hausbesitzer, die mit einer Solaranlage auf ihrem Dach einen solchen Beitrag leisten wollen, zumal die Amortisationszeiten oft sehr lang sind.

Nun kann es allerdings sein, dass Solaranlagen – falsch dimensioniert, falsch platziert oder schlecht gestaltet – das Erscheinungsbild eines Gebäudes über Gebühr beeinträchtigen. Das mag angesichts der klimabedingten Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen, irrelevant erscheinen, aber auf Baudenkmälern oder in geschützten Ortsbildern können Solaranlagen sehr störend sein. Und schon ergibt sich eine politische Diskussion: Mit zwei im Basler Grossen Rat eingereichten Motionen wird eine weitgehende Liberalisierung der Bauvorschriften für die Erstellung von Solaranlagen gefordert. Grossrat René Brigger (SP) fordert, dass optisch gut angepasste Solaranlagen im ganzen Kantonsgebiet (somit auch in der Altstadt) bewilligungsfähig werden. Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) formuliert es in seiner Motion zurückhaltender: Überall, wo historisch oder touristisch besonders schützenswerte Bauten von der Strasse aus nicht eingesehen werden können, sollten sorgfältig integrierte Solaranlagen zulässig sein – auch in den historischen Ortskernen.

Sollen also – zugespitzt formuliert – Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer im Interesse des Klimaschutzes machen können, was und wie sie wollen? Oder ist der Schutz des historischen Erscheinungsbilds der Stadt wichtiger? Der Heimatschutz Basel nimmt dazu in sechs Punkten Stellung.

Sechs Forderungen und Vorschläge

  1. Nicht zulasten des Stadtbilds
    Trotz der weitgehenden Liberalisierung im Bundesrecht darf der Ausbau der Solarenergie nicht unbesehen zulasten des Stadtbilds und des Erscheinungsbilds einzelner Bauten gehen – sei es im historischen Stadtkern oder ausserhalb. Eigentümer und Baufachleute sind aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen.
     
  2. Fachstellen müssen mitreden können
    Neue Solaranlagen in der Schonzone sollen weiterhin von der Stadtbildkommission beurteilt werden, solche in der Schutzzone von der Denkmalpflege. Eine Pflicht für Photovoltaik auf allen Dächern oder eine generelle Lockerung in Schutz-, Schon- und Kernzonen sind abzulehnen. In den Nummernzonen ist gegen die seit Jahren umgesetzte Liberalisierung zugunsten von Solaranlagen nichts einzuwenden.
     
  3. Ortsbild von nationaler Bedeutung nicht beschädigen
    Für Solaranlagen in wertvollen Siedlungsbildern und auf entsprechenden Einzelobjekten gilt gemäss Bundesrecht die Bewilligungspflicht. Das bestärkt die bisherige basel-städtische Praxis, Solaranlagen im geschützten Altstadtbereich, einem vom Bund anerkannten Ortsbild von nationaler Bedeutung, sehr restriktiv zu behandeln. Solarpanels auf einsehbaren Dachlandschaften mit historischem Ziegelbestand dürfen nicht zugelassen werden. Daran soll sich nichts ändern.
     
  4. Innovative Lösungen möglich
    Diese aus klimapolitischer Sicht restriktive Praxis kann aber nach Auffassung des Basler Heimatschutzes dahingehend verfeinert werden, dass Solaranlagen auf nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen bewilligungsfähig werden. Der Einsatz von Der Basler Heimatschutz bietet über seine Geschäftsstelle eine kostenlose Beratung an: Tel. 079 467 22 49 innovativen Solarmodulen (Solarziegel) soll dabei möglich sein, aber sie dürfen nur anstelle von historisch nicht wertvollen Ziegelbedachungen zum Einsatz kommen.
     
  5. Solaranlagen dort, wo die grösste Wirkung ist
    Solaranlagen sind primär dort anzubringen, wo sie grösstmögliche Wirkung erzielen und wo sie im Vergleich zu kleinen Anlagen ökonomischer sind: zum Beispiel auf Dächern und Fassaden der Industrie- und Gewerbezonen oder auf grossen Dachflächen der allgemeinen Bauzone.
     
  6. An Gemeinschaftsanlagen beteiligen
    Für Besitzerinnen und Besitzer historisch wertvoller Liegenschaften soll die Möglichkeit bestehen, sich an Photovoltaikgemeinschaftsanlagen zu beteiligen. Entsprechende Geschäftsmodelle gibt es bereits (die IWB haben zwei Gemeinschaftsanlagen in Betrieb). So können sich die Eigentümer die Produktion von Solarstrom anrechnen lassen, ohne das Äussere ihres Hauses durch Solaranlagen zu beeinträchtigen. Diese Vorgehensweise ist aus denkmalpflegerischer Sicht zu bevorzugen und gleichzeitig effizienter, da es sich um grössere, professionell gewartete Anlagen handelt.

Für einen respektvollen Umgang
Die Berücksichtigung dieser Grundsätze ermöglicht nach Ansicht des Basler Heimatschutzes einen Umgang mit dem Thema Solaranlagen mit Augenmass und Respekt: Respekt vor den Herausforderungen des Klimaschutzes, Respekt vor engagierten Hausbesitzerinnen und -besitzern sowie Respekt vor der historischen Bausubstanz – die schliesslich ein Teil unserer Heimat ist.

Der Basler Heimatschutz bietet über seine Geschäftsstelle eine kostenlose Beratung an: Tel. 079 467 22 49