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Neubewertung selbst genutzter Grundstücke – Steuerrekurskommission entscheidet gegen Steuerverwaltung

31.01.2019

Im 2016 hat die Steuerverwaltung sämtliche selbst genutzten Liegenschaften neu bewertet. Der Bewertungsvorgang führte teilweise zu massiven Erhöhungen der Steuerwerte und zu vielen Einsprachen. In den Einsprachen wurde unter anderem auch die Verletzung des rechtlichen Gehörs kritisiert. Die Steuerverwaltung lehnte die meisten Einsprachen ab; viele Steuerpflichtige liessen es dabei bewenden. Ein HEV-Mitglied tat dies nicht und gelangte mit Rekurs an die Steuerrekurskommission.

Weitere Informationen zum aktuellen Fall finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument: