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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) – eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2024

23.05.2024

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) informiert über diese Vorlage wie folgt (ausführliche Faktenblätter sind im Internet unter Bundesamt für Energiee [BFE] einsehbar):

Worum geht es?

Die Vorlage schafft die Grundlage, damit die Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse produzieren kann. Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Schweiz zur Annahme.

Die Schweiz muss jederzeit mit genügend Energie versorgt werden können. Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte können in der Schweiz in den Wintermonaten zu Engpässen führen; es kann dann eventuell nicht genügend Strom importiert werden. Die Schweiz braucht mehr Strom für die Wirtschaft, für Haushalte, für Elektroautos und Wärmepumpen. Auch die Reduzierung der fossilen Energien zur Erreichung der Klimaziele führt zur Erhöhung des Strombedarfs. Um die Versorgungssicherheit zu stärken, muss im Inland mehr Strom produziert werden können. Dazu soll das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien die Grundlage liefern.

Solaranlagen auf Gebäuden verfügen über ein grosses und schnell realisierbares Potenzial zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Diese Vorlage sorgt dafür, dass dieses Potenzial genutzt werden kann. Sie erleichtert den raschen Bau national bedeutender Produktionsanlagen zur Wasserkraftnutzung sowie zur Nutzung der Solar- und Windenergie. Weitere Ziele sind die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus, die Steigerung der Energieeffizienz und die Berücksichtigung der Interessen des Landschafts- und Naturschutzes. Wichtig zu wissen ist, dass die Vorlage für Konsumentinnen und Konsumenten von Strom keine neuen Abgaben bringt.

Folgende Ziele sollen mit diesem neuen Gesetz erreicht werden:

  • Stärkung der Versorgungssicherheit durch raschen Ausbau der einheimischen Stromproduktion in den nächsten 10 bis 15 Jahren
  • Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion durch gezielten Ausbau von Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse, wobei die Solarstromerzeugung vor allem auf Gebäuden ausgebaut werden soll
  • Schonung von Natur und Landschaft ist dabei wichtig, zwischen verschiedenen Interessen soll ein Ausgleich stattfinden; grosse Windkraft- und Solaranlagen sollen – anders als heute – in ausgewählten Gebieten erstellt werden, besonders schützenswerte Gebiete werden dazu nicht genutzt
  • Mitsprache- und Beschwerdemöglichkeiten sind auch unter den erleichterten Planungsbedingungen für Wind- und Solaranlagen weiterhin möglich
  • Stärkung der Netzsicherheit ist nötig, um den zusätzlich produzierten Strom ins Gesamtsystem zu integrieren, der Strom muss sicher, effizient und kostengünstig von den Produktionsanlagen zu Verbrauchern und Speichern transportiert werden können, solche Regelungen enthält das Gesetz
  • Verbesserungen der Energieeffizienz sind vorgesehen, indem zum Beispiel Stromlieferanten verpflichtet werden, zur Effizienz beizutragen.

Der Bundesrat und die eidgenössischen Räte unterstützen die Vorlage, weil sie die Versorgungssicherheit ermöglicht, die Unabhängigkeit vom Ausland erhöht, die Natur schont und die Stromkonsumentinnen und -konsumenten nicht mit neuen Abgaben belastet.

Der Vorstand des Hauseigentümerverbands BaselStadt sieht die Vorteile, die dieses Gesetz für die Mitglieder bringt, und befürwortet deshalb diese Vorlage.