Basel, 23. Juni 2026 – Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats Basel-Stadt hat ihren Spezialbericht zum Bau- und Gewerbeinspektorat (BGI) publiziert. Untersucht wurde das Baubewilligungsverfahren. Dabei kommt die GPK zum Schluss, dass «Kommunikation, Koordination und Kontrolle fehlt und teilweise ein als überspitzt wahrgenommener Formalismus pragmatische Lösungen erschwert».
Bei einer besseren Koordination und Kontrolle könnten der Aufwand sowohl für die Bauwilligen wie auch für die Bauinspektorinnen und Bauinspektoren verringert werden, so die GPK weiter. Sie kritisiert auch die vielen und zum Teil unnötigen Zwischenberichte, die das Verfahren in die Länge ziehen, da die Dreimonatsfrist ab diesem Zeitpunkt wieder zu laufen beginne. Die GPK empfiehlt hier, kleine oder unbedeutende Fehler nicht mit einem Zwischenbericht, sondern mit einer unkomplizierten Kontaktaufnahme zu beantworten. Zudem soll der Beginn der Dreimonatslauffrist durch einen Unterbruch der Laufzeit bis zur Erledigung der Beanstandung ersetzt werden.
Kritisiert werden darüber hinaus auch die fehlende Beratungstätigkeit, der eingeschränkte Ermessensspielraum und die Tendenz zu überspitztem Formalismus. Gemäss GPK verlängern diese Negativpunkte nicht nur das Baubewilligungsverfahren und Führen zu fehlerhaften Baugesuchen, sondern erhöhen auch den Aufwand für die Bauinspektorinnen und Bauinspektoren.
Der HEV Basel-Stadt begrüsst die Untersuchung und die klaren Schlussfolgerungen der GPK Der Bericht bestätigt zahlreiche Kritikpunkte, welche Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Fachpersonen seit Jahren vorbringen.
Nun müssen den Erkenntnissen Taten folgen. Der HEV Basel-Stadt erwartet, dass die Empfehlungen der GPK rasch und konsequent umgesetzt werden. Regierungsrätin Esther Keller ist gefordert, die bekannten Mängel beim BGI endlich zu beheben und die Baubewilligungsverfahren effizienter, praxisnäher und verlässlicher auszugestalten.