Mit zwei Motionen will die Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger Gesetzesbestimmungen erwirken, welche klar definieren, wer zu einer Bau-Einsprache berechtigt ist und dass missbräuchliche Baueinsprachen sanktioniert werden können.
Einsprache-Möglichkeiten bei Bau- und Raumplanungsverfahren sollen präzisiert werden und es soll klargestellt werden, wer zur Einsprache berechtigt ist, nämlich nur, wer durch ein Vorhaben direkt und besonders betroffen ist, also über ein schutzwürdiges Interesse verfügt.
In der Begründung zu diesem Vorstoss wird darauf hingewiesen, dass die heutigen Einsprache-Regelungen zu Verzögerungen, abnehmender Bautätigkeit und zu Wohnungsknappheit führten.
Mit einem weiteren Vorstoss soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit missbräuchliche Einsprachen sanktioniert werden können, indem Einsprechende ohne schutzwürdiges Interesse und bei rechtsmissbräuchlicher Einsprache zur Kostenübernahme und eventuell auch zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden können.
Einsprachen seien die häufigste Ursache für Verzögerungen und Projektabbrüche im Wohnungsbau, wird zur Begründung angeführt. Bauherrschaften und Investoren würden hohe Risiken tragen, während Einsprachen für die Urheberschaft heute in der Regel keine negativen Konsequenzen haben.
Der Bundesrat ist bereit, beide Vorstösse anzunehmen und gemeinsam mit weiteren bereits übernommenen Vorstössen aus dem Parlament zu überprüfen. Der Ständerat hat ebenfalls bereits zugestimmt, die beiden Vorstösse müssen jetzt im Nationalrat behandelt werden.
