Sinkender Leerstand verschärft den Druck auf den Basler Wohnungsmarkt

Basel, 24. August 2026 – Die Zahl der leerstehenden Wohnungen im Kanton Basel-Stadt ist erneut gesunken. Per 1. Juni 2026 standen noch 912 Wohnungen leer; die Leerwohnungsquote sank von 0,9 auf 0,8 Prozent. Obwohl Basel damit weiterhin eine höhere Quote als andere Schweizer Grossstädte aufweist, zeigt die Entwicklung deutlich: Der Basler Wohnungsmarkt wird enger. Der HEV Basel-Stadt fordert deshalb Rahmenbedingungen, die den Bau und die bedarfsgerechte Erneuerung von Wohnraum ermöglichen.

 

Die Basler Leerwohnungsquote liegt weiterhin über jener von Bern, Genf, Winterthur und Zürich. Dieser Vergleich darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das Wohnungsangebot auch in Basel weiter verknappt.

 

 

Bevölkerungswachstum trifft auf zu geringe Wohnungsproduktion

Für die angespannte Lage sind zwei Faktoren ausschlaggebend: das starke Bevölkerungswachstum und die zuletzt vergleichsweise geringe Wohnungsproduktion. Zwischen Juni 2025 und Juni 2026 wuchs die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt um 2’453 Personen. Im Jahr 2025 entstanden netto lediglich 540 zusätzliche Wohnungen. Die Wohnungsproduktion konnte damit nicht mit dem Bevölkerungswachstum Schritt halten.

 

Besonders wenig grössere Wohnungen verfügbar

Ein genauer Blick auf die Wohnungsgrössen zeigt eine gegenläufige Entwicklung: Während die Leerstandsquote bei den Einzimmerwohnungen von 1,3 auf 1,7 Prozent gestiegen ist, sank sie bei den Zwei- und Dreizimmerwohnungen um 0,2 beziehungsweise 0,3 Prozentpunkte. Die Gesamtquote wird damit zunehmend durch die Einzimmerwohnungen geprägt. Fast die Hälfte der leerstehenden Einzimmerwohnungen ist möbliert. Ohne deren Zunahme wäre der Wohnungsleerstand nochmals deutlich tiefer ausgefallen.

 

Für Familien und Haushalte mit höherem Platzbedarf wird es deshalb immer schwieriger, eine passende Wohnung zu finden. Bei geeigneten Liegenschaften sollte geprüft werden können, ob kleinere Wohnungen bedarfsgerecht zusammengelegt werden können. Solche Zusammenlegungen schaffen zwar insgesamt keinen zusätzlichen Wohnraum, können aber das knappe Angebot an grösseren Wohnungen ergänzen. Die geltende Wohnschutzgesetzgebung schränkt solche Zusammenlegungen jedoch ein oder schliesst sie in bestimmten Fällen aus. Damit erschwert sie eine Anpassung des Wohnungsangebots an die veränderte Nachfrage.

 

Wohnschutz darf die Weiterentwicklung nicht blockieren

Eine im Mai 2026 aktualisierte Studie von SVIT Schweiz, HEV Schweiz und dem Swiss Real Estate Institute zeigt zudem einen deutlichen Rückgang bei den Baugesuchen. Im Vergleich der Perioden 2022 bis 2025 und 2014 bis 2021 sank die Zahl der Wohnungen, für die in Basel-Stadt ein Baugesuch eingereicht wurde, um rund 80 Prozent – der stärkste Rückgang unter den untersuchten Deutschschweizer Grosszentren. Die Studienautoren sehen neben der allgemeinen Baukonjunktur einen Zusammenhang mit den seit Mai 2022 geltenden Wohnschutzbestimmungen.

 

Aus Sicht des HEV Basel-Stadt erschwert die geltende Wohnschutzgesetzgebung die Schaffung und Erneuerung von Wohnraum unnötig. Bewilligungspflichten, langwierige Verfahren und Einschränkungen bei Umbauten, Sanierungen und Wohnungszusammenlegungen können Investitionen verzögern oder verhindern.

 

Der Basler Wohnungsmarkt braucht neben gemeinnützigen Projekten auch private und institutionelle Investitionen. Der HEV Basel-Stadt fordert deshalb verlässliche Rahmenbedingungen, effiziente Bewilligungsverfahren und genügend Spielraum, um bestehende Liegenschaften bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Möglichkeit, leerstehende Büroflächen in Wohnungen umzunutzen. In diesem Bereich sind weitere Anstrengungen notwendig, insbesondere müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die solche Umnutzungen erleichtern. Nur so kann die Wohnungsproduktion langfristig mit dem Bevölkerungswachstum Schritt halten.

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