Schrille Töne

Schrille Töne des Mieterinnen- und Mieterverbands gegen den Beschluss des Regierungsrats, die Wohnraumschutzverordnung zu ändern.

Die vom Regierungsrat geänderte Wohnraumschutzverordnung vom 1. November 2025 soll durch Rekurse (die Rede ist von einem «Vierfachrekurs») des Mieterinnen- und Mieterverbands Basel-Stadt gerichtlich überprüft werden.

 

Die dringend notwendige Abschwächung des überrissenen Mieterschutzes, welche der Regierungsrat beschlossen und im November letzten Jahres in Kraft Gesetz hat, wird vom Mieterverband hart kritisiert. In einigen Fälle seien die Mieten seither deutlich stärker erhöht worden. Wie wir es gewohnt sind, vom Mieterverband schrille Töne und massive Übertreibungen wahrzunehmen, ist auch die aktuelle Wortwahl ihres Senior Consultant Leuthardt noch immer dramatisch; er äusserte sich gegenüber der Basler Zeitung am 27. Januar 2026 wie folgt: »Cramer hat das Gesetz nicht nur verwässert, sondern weichgespült, ja geradezu ausgehöhlt!» Weiter: »Cramer versegglet die Bevölkerung mit dieser Verordnung»… das könne sich negativ auf dessen Wahlergebnisse auswirken.

 

Die Tatsache, dass das Appellationsgericht auf eine Beschwerde des Mieterverbands gegen die neue Wohnschutzverordnung nicht eingetreten ist soll für den Mieterverband auch ein Grund sein für Überlegungen, eine neue Volksinitiative «Wohnschutz Rettungsinitiative» zu lancieren.

Als Hauseigentümerverband erachten wir es selbstverständlich als legitim, wenn der Mieterinnen- und Mieterverband versucht, die Interessen der Mitglieder zu vertreten: das tun schliesslich auch wir. Doch es gibt Unterschiede: Nicht nur in der Wortwahl und im Ton, den man anschlägt; auch mit Blick auf das Demokratie-Verständnis und die tatsächliche Ausgangslage.

 

Wir können uns nicht vorstellen, dass alle Mitglieder des Mieterverbands die Ausdrucksweise ihres ehemaligen Chefs goutieren. Wie auch immer und nicht unsere Sache; weit problematischer als diese Anstandsfrage ist, dass man dort offensichtlich die Augen vor der Realität verschliesst. Es ist eine Tatsache, dass in Basel nicht mehr in Immobilien investiert wurde. Es ist weiter erstellt, dass es in Basel zu wenig Wohnungen gibt, auch mit Blick auf das prognostizierte Bevölkerungswachstum. Das Bau- und Ausbaugewerbe spürt den Auftragsrückgang, der auch auf das überrissene Gesetz zum Schutz der Mietpreise zurückzuführen ist. Wer alle diese äusserst schädlichen Nebenwirkungen des Gesetzes negiert, handelt nicht im Interesse derjenigen Leute, welche in Basel eine Wohnung suchen.

Aus unserer Sicht sind die Lockerungen, welche der Regierungsrat beschlossen hat, dringend notwendig. Sie vermögen aber die bestehenden Probleme nicht vollständig zu lösen, es braucht weitere Verbesserungen. Es darf in unserem Kanton keine Entwicklungen geben wie in anderen Städten, welche eigentums- und investitionsfeindliche Mieterschutz-Bestimmungen kennen; bekanntlich gibt es in solchen Städten Häuser, die nicht genügend unterhalten werden und verlottern. Wir brauchen keine verhärteten Fronten, welche den schädlichen Status Quo zementieren, wir brauchen einen sachlichen Dialog, um einen Weg aus der Sackgasse zu finden.

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