Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und
Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»: Weil die Annahme dieser Vorlage auch Auswirkungen verschiedener Art auf Hauseigentümerinnen und -eigentümer hätte, möchten wir ein paar Gedanken dazu äussern.
Was will die Initiative?
Eine Volksinitiative, unterstützt von SP, Grünen, EVP, Gewerkschaftsbund, JUSO und anderen fordert eine neue Verfassungsbestimmung. Es soll ein neuer Investitionsfonds geschaffen werden mit jährlichen Mitteln in Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis ins Jahr 2050. Mit diesem Geld sollen Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft finanziert werden sowie der sparsame und effiziente Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und der Ausbau der erneuerbaren Energien. Ferner sollen Aus- und Weiterbildungen und Umschulungen bezahlt werden wie auch der Einkommensausfall während der Ausbildungszeit. Weiter auch nachhaltige und natürliche Karbonsenken. Auch die Biodiversität soll gestärkt werden, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung. Die Gelder dieses Fonds sollen nicht massgebend sein für die Regelung der Schuldenbremse.
Welches wären die Folgen?
Auf der Basis des Bruttoinlandprodukts 2024 von 824 Milliarden Franken würde das bedeuten, dass bis zu 8,24 Milliarden Franken pro Jahr in den Fonds fliessen müssten. Bis ins Jahr 2050 kämen so schätzungsweise 100 bis 240 Milliarden Franken zusammen. Da der Bund dieses Geld nicht zusätzlich aufbringen kann, würde grosser Spardruck geschaffen, andere Staatsaufgaben (Soziales, Bildung, Armee, Infrastruktur etc.) müssten mit deutlich weniger Geld auskommen. Die Staatsverschuldung würde massiv zunehmen, je nach Zinsniveau würde dies zu enorm hohen Schuldzinsen führen, was u.U. zu Steuererhöhungen führen kann. Mit Geldern aus diesem Fonds könnten tatsächlich Vorhaben in den anvisierten Bereichen finanziert oder subventioniert werden. Es gilt aber die Begleiterscheinungen oder «Nebenwirkungen» zu beachten, die insgesamt zu nachteilig sind. Besonders zu erwähnen ist die von der Initiative gewollte Aushebelung der Schuldenbremse. Dieses in der Bundesverfassung verankerte Instrument bezweckt ein langfristiges Gleichgewicht von Ausgaben und Einnahmen. So werden Defizite und eine übermässige Verschuldung verhindert und die Finanzstabilität – ein wichtiger Standortvorteil der Schweiz auch für die Wirtschaft – gewährleistet.
Die Schweiz handelt bereits gegen die Klimaerwärmung
Sowohl Unternehmen als auch Kantone und Gemeinden und private Haushalte sind bereits aktiv, um die Ziele der Klimapolitik zu erreichen. So setzt das Klima- und Innovationsgesetz die Netto-Null Ziele bis 2050 fest, definiert den Absenkpfad, verankert sektorielle Richtwerte und enthält Förderinstrumente. Die Kantone kennen ergänzende und – wie Basel-Stadt – zum Teil noch weiterführende Ziele und Vorschriften. Basel-Stadt hat sehr ambitionierte Klimaziele in der Verfassung und gesetzlich verankert. Pro Jahr werden in der Schweiz aktuell ca. 2,6 Milliarden Franken für Massnahmen zum Schutz des Klimas ausgegeben. Allerdings sind auch solche – wie auch andere – Ausgaben betroffen von Kürzungen, z. B. im Rahmen des Bundes-Entlastungspakets 27.
Fazit aus der Optik des Hauseigentümerverbands
So willkommen Finanzbeiträge bei Gebäudesanierungen aus der Sicht der Eigentümerschaft scheinen, muss doch auch die Finanzierung der massiven Ausgaben in Betracht gezogen werden. Weil derart hohe jährliche Beträge nicht allein durch Kürzungen anderer Aufgabenbereiche der Politik kompensiert werden können, drohen Erhöhungen der Steuern. Personen mit einem gewissen Vermögen, wie es Wohn- und Geschäftsliegenschaften darstellen, stehen erfahrungsgemäss im Vordergrund, wenn der Staat durch Steuern mehr Geld einnehmen muss. Die gegenwärtige Wirtschaftslage lässt eine höhere Belastung juristischer Personen kaum zu, ebenso wehren sich linke politische Kräfte gegen Erhöhungen der Mehrwertsteuern. Sie streben Umverteilungen an. Diese Faktoren führen zum Schluss, dass einkommensstarke oder vermögende Personen, also auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer prioritär die zwingend entstehende Finanzierungslücke schliessen müssten. Die negativen Auswirkungen der Schaffung eines solchen Fonds haben sowohl den Bundesrat als auch Nationalrat veranlasst, die Initiative abzulehnen, im Nationalrat mit dem Stimmenverhältnis 127 zu 69 und im Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen. Der Vorstand des HEV Basel-Stadt konnte diese Initiative nicht mehr behandeln. Die Präsidentin und der Geschäftsführer folgen der Auffassung von Bundesrat und Parlament und lehnen die Initiative ebenfalls ab.
Patricia von Falkenstein: Nationalrätin LDP, Präsidentin HEV Basel-Stadt, Präsidentin Pro Senectute beider Basel
Andreas Zappalà: Geschäftsführer HEV Basel-Stadt
