Der Eigenmietwert ist abgeschafft – kein Anlass für uns zu Triumphgebrüll

Patricia von Falkenstein, Nationalrätin und Präsidentin des HEV Basel-Stadt sowie Andreas Zappalà, Geschäftsführer des HEV Basel-Stadt, ordnen den Volksentscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts ein. Sie zeigen auf, weshalb der Entscheid zwar ein bedeutender Schritt ist, jedoch keinen Anlass für Triumph bietet – und welche Herausforderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin bestehen.

Mit vielen unserer Mitglieder freuen wir uns über den klaren Volksentscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Anlass zum Triumphieren ist das für den Hauseigentümerverband Basel-Stadt aber nicht. Wir respektieren, dass es auch andere Weltanschauungen oder aber persönliche Betroffenheit gibt, welche mit Blick auf diese politische Fragestellung zu einem anderen Resultat geführt haben. Allerdings gilt es, die Kraft der Argumente zu beachten, und diese haben für eine Abschaffung gesprochen. Denn – wie auch immer man die Sache sieht – es wurde mit dem Eigenmietwert eine Steuer auf einen Betrag erhoben, den man gar nie eingenommen hat. Die historische Betrachtung zeigt auch, dass es nie um die Schaffung eines Ausgleichs ging. Die Gegenseite hat fälschlicherweise behauptet, dieser angebliche Ausgleich sollte «Gerechtigkeit» zwischen dem Wohnaufwand zwischen Mietern und Wohnenden in ihrem eigenen Haus herstellen. Vielmehr handelte es sich um eine eidgenössische Krisenabgabe, welche 1934 eingeführt worden war und – mit ab und zu veränderter Begründung – bis heute perpetuiert wurde. Die negativen Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter, welche im Abstimmungskampf immer wieder betont wurden, gibt es aus unserer Sicht nicht.

 

Es ist uns bewusst, dass es unter unseren Mitgliedern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum gibt, die mit der neuen Lösung schlechter fahren als bisher. Wir haben an dieser Stelle in der September-Ausgabe des «Hausbesitzer » bereits darauf hingewiesen, indem wir auch die Nachteile explizit erwähnt haben. Es war uns wichtig, im Vorfeld der Abstimmung sachlich zu informieren.

 

Das Volk hat entschieden. Als Organisation der Interessenvertretung der Eigentümerinnen und Eigentümer müssen und wollen wir unseren Mitgliedern raten und helfen, mit der neuen Situation umzugehen. Bis zur Inkraftsetzung der Neuerungen dauert es noch. Was ist ratsam, in der Zwischenzeit zu tun? Da künftig keine  Steuerabzüge für Schuldzinsen (Ausnahme: Ersterwerber) und Unterhaltskosten mehr möglich sein werden und auch energiesparende Massnahmen nicht mehr beim Bund, sondern nur noch in Kantonen, welche dies explizit vorsehen, zum Abzug berechtigen, liegt die Überlegung nahe, von den Vorteilen des alten Systems zu profitieren. Dies ist durchaus redlich, da in dieser Zeit ja auch die Besteuerung selbst bewohnten Wohnraums weiter andauert. Weil bis dahin noch Zeit bleibt, ist es ratsam, Renovationen und Sanierungen, welche zu Abzügen bei den Steuern berechtigen, rasch in Angriff zu nehmen.

 

Immer wieder wurde betont, dass die Abschaffung der Berechtigung Unterhaltskosten von den Steuern abziehen zu können, zu mehr Schwarzarbeit führen wird. Den Schlaumeierweg, über Schwarzarbeit Vorteile zu erlangen, lehnen wir selbstverständlich ab. Unser Bild von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnliegenschaften ist ein anderes. So wie die überwiegende Anzahl der Vermieter-Mieter-Beziehungen problemlos, korrekt, respektvoll, kurz ausgedrückt anständig erfolgt, glauben wir auch an korrektes Verhalten unserer Mitglieder bei der künftigen Auftragserteilung an Handwerksbetriebe und Planungsfachleute.

 

Mit Blick auf die Aufwendungen für den Schutz des Klimas wird es in Basel-Stadt auch in Zukunft möglich sein, Abzüge bei den kantonalen Steuern vorzunehmen. Allein das anspruchsvolle Ziel, bis zum Jahr 2037 klimaneutral zu sein, gebietet dies. Wir gehen davon aus, dass der Kanton über das zuständige Departement sich explizit dazu äussert.

 

Auch wenn jetzt ein Ziel erreicht ist, das unser Verband seit Jahrzehnten verfolgt hat, bleibt viel zu tun. Noch immer gibt es – vor allem im Kanton Basel-Stadt – Bedingungen, die für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnliegenschaften unvorteilhaft, ja nachteilig, sind. Wir setzen uns dafür ein, dass der überrissene Mieterschutz keine «never ending story» wird. Sie und wir kennen aber das politische Umfeld; wir mussten schon froh sein, dass eine knappe Mehrheit des Grossen Rates der Verlängerung der vom Regierungsrat beantragten Bearbeitungszeit für die von uns initiierten Vorstösse zugestimmt hat, die linken Kräfte wollten und wollen keine entsprechenden Änderungen. Wir wollen und werden an diesem Thema hartnäckig dranbleiben! Es ist uns bewusst, dass die künftigen Änderungen im Zusammenhang mit der beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts bei unseren Mitgliedern die eine oder andere Frage aufwerfen. Unsere Geschäftsstelle ist – wie immer – gerne bereit, Sie zu beraten.

 

Wir bedanken uns für Ihre Mitgliedschaft und auch für Ihre Beiträge zum erfolgreichen Abstimmungsergebnis!

Patricia von Falkenstein: Nationalrätin LDP, Präsidentin HEV Basel-Stadt, Präsidentin Pro Senectute beider Basel

Andreas Zappalà: Geschäftsführer HEV Basel-Stadt

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