Wohn- und Lebensqualität entsteht dort, wo wir die Zukunft lebenswert gestalten.
Der HEV Basel-Stadt setzt sich für einen attraktiven, lebenswerten und zukunftssicheren Wohn- und Lebensraum in Basel ein – und damit für einen verlässlichen, fairen und investitionsfreundlichen Ordnungsrahmen im Interesse der Immobilienbesitzer, insbesondere privater Hauseigentümer, der Mieter und der Stadtgemeinschaft als Ganzes.
Der HEV Basel-Stadt anerkennt den Basler Wohnschutz als Ausdruck eines wichtigen gesellschaftlichen Anliegens: Die Mieterschaften vor missbräuchlichen Kündigungen zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Entscheidend ist jedoch, dass dieser Schutz mit den Voraussetzungen für Investitionen, Modernisierungen und Neubauten in Einklang gebracht wird. Nur so bleibt Wohnraum in Basel nicht nur gesichert, sondern auch attraktiv, zukunftstauglich und vielfältig.
Gerade weil Basel mit rund 83 Prozent den höchsten Mieteranteil der Schweiz aufweist, braucht es ein Gleichgewicht: Mieterinnen und Mieter erwarten heute zeitgemäße Wohnungen – mit mehr Komfort, nachhaltigen Energielösungen und zukunftsfähiger Ausstattung. Eigentümerinnen und Eigentümer sind bereit, diese Erwartungen zu erfüllen, wenn der rechtliche Rahmen Investitionen nicht bremst, sondern ermöglicht.
Ein Wohnschutz, der Bewegung zulässt, schafft Wohnraum für die Bedürfnisse von heute und morgen. Er sichert die Qualität des Bestands, fördert energetische Erneuerungen im Sinne der Klimaziele und hält den Wohnungsmarkt in Basel lebendig.
Der HEV Basel-Stadt vertritt deshalb eine Politik, die nicht auf Abgrenzung, sondern auf Ausgleich setzt. Privateigentum versteht er nicht als Partikularinteresse, sondern als Grundlage einer freien, stabilen und zukunftsfähigen Gesellschaft. Verantwortungsvolles Eigentum und gesellschaftliches Interesse gehören zusammen – sie sind die Basis für ein lebenswertes Basel.
HEV Basel-Stadt: Aktuelle Beiträge unserer Redaktion zum Thema Basler Wohnschutz.
Auswirkungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WRFG) Basel-Stadt auf notwendige bauliche Massnahmen am Gebäude Mit der Revision der Wohnraumschutzverordnung (WRSchV) per 1. November 2025 wurden auch die Eintretensvoraussetzungen für das umfassende Bewilligungsverfahren verschärft. Es sind
Schrille Töne des Mieterinnen- und Mieterverbands gegen den Beschluss des Regierungsrats, die Wohnraumschutzverordnung zu ändern. Die vom Regierungsrat geänderte Wohnraumschutzverordnung vom 1. November 2025 soll durch Rekurse (die Rede ist von einem
Beatrice Isler, Bürgerrätin Die Mitte und HEV-Mitglied, stellte dem Bürgergemeinderat Fragen zur Wohnschutzgesetzgebung im Kanton Basel-Stadt. Fragen und Antworten sind im nachstehenden Text wiedergegeben. Christoph Merian Stiftung die Zusammenarbeit mit der Wohnschutzkommission?
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