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Übertriebener Mieterschutz: Weitere negative Folgen erkennbar

HEV BS
12.04.2024

An dieser Stelle wurde schon viel über die Folgen der Annahme der Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» geschrieben, und leider wird uns dieses Thema in Zukunft weiter beschäftigen. Wir setzen uns vehement für Verbesserungen zugunsten unserer Mitglieder ein, nicht nur im Eigeninteresse, sondern damit mehr und qualitativ hochstehender Wohnraum im Kanton geschaffen werden kann, also auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter.

Die gesetzlich vorgesehene Wohnschutzkommission ist mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, was für unser System unüblich ist. Sie bestimmt nicht nur den Mietpreis, sie erteilt beispielsweise auch Bewilligungen und macht Auflagen bei Abbruchvorhaben oder Sanierungen. Die Freiheit und die Nutzung des Eigentums werden durch diese Kommission massiv eingeschränkt. Ausserdem herrscht Rechtsunsicherheit, es ist völlig unklar, was man als Hauseigentümer machen darf und was nicht. Es muss aber festgehalten werden, dass die Rechtsgrundlage auf eine vom Volk angenommene Initiative zurückgeht (siehe dazu Seite .. «Die Wohnschutzkommission publiziert Beispiele ihrer Verfügungen»).

Als erste negative Folge gehen Investoren auf Distanz zu Projekten im Wohnbaubereich im Kanton Basel-Stadt. Wenn die Aussichten schlecht sind, eine angemessene Rendite auf dem für Wohnungsbau eingesetzten Kapital zu erwirtschaften, erfolgt der Kapitaleinsatz in einem anderen Kanton – so einfach ist das. Auch die Baloise mit sehr vielen Wohnungen in ihrem Portefeuille hat klar und mutig mitgeteilt, dass sie sich mit Sanierungen und Renovationen von Liegenschaften im Kantonsgebiet zurückhalte, weil die Situation verheerend sei. Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt hat im Vorfeld der Abstimmung auf diese und andere schädlichen Nebenwirkungen der Initiative aufmerksam gemacht. Die Entwicklung zeigt, dass wir recht hatten – Anlass, zu triumphieren, ist das nicht.

Wegen der schädlichen Nebenwirkungen dieser Initiative haben wir letztes Jahr mit einem offenen Brief den Regierungsrat um eine Aussprache gebeten. Diese hat stattgefunden – der Regierungsrat ist sich bewusst, dass Korrekturen des heute geltenden Zustands nötig sind, wenn in Zukunft neue Wohnungen gebaut werden und Renovationen sowie Sanierungen bestehender Wohnhäuser erfolgen sollen. Deshalb hat sich der Regierungsrat bereit erklärt, fünf politische Vorstösse aus fünf Parteien (FDP, LDP, Mitte, SVP, GLP) zu prüfen, die Verbesserungen bringen können. Diese sind unter Mitwirkung des HEV auf der Basis negativer Erfahrungen unserer Mitglieder formuliert worden sind.

Mittlerweile sind weitere negative Folgen dieses überrissenen Mieterschutzes erkennbar: Das Baugewerbe ist mit einem drastischen Einbruch im Sanierungs- und Umbaubereich konfrontiert. Im Stadtkanton fehlen solche Aufträge sowohl dem Bauhaupt- als auch dem Baunebengewerbe. Die Verunsicherung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnhäusern, die von der Wohnschutzgesetzgebung betroffen und auf Entscheide der Wohnschutzkommission angewiesen sind, ist gross. Sehr viele sehen zurzeit davon ab, in den Unterhalt von Wohnungen zu investieren. Der enorme bürokratische Aufwand und die Ungewissheit, den Mehrwert der renovierten Wohnung teilweise auf die Mieterschaft abwälzen zu können, führen zum Verzicht oder zum zeitlichen Aufschub des Vorhabens. Die Tatsache, dass im Nachbarkanton kein Einbruch der Aufträge zu erkennen ist, zeigt, dass die Ursache eindeutig bei dieser Gesetzesänderung liegt. Die kantonale Gesetzgebung behindert das lokale Gewerbe. Den Firmen, die derzeit deutlich weniger Aufträge in diesem Bereich erhalten, nützt es nichts, wenn man sie auf den Moment vertröstet, in dem die Wohnschutzkommission eine gewisse Praxis entwickelt haben wird.

Ebenso werden Investitionen, die dringend nötig sind, wenn Basel-Stadt, wie vom Volk beschlossen, 2037 klimaneutral sein soll, vorerst von Privaten nicht getätigt. Die finanz - elle Belastung durch solche sinnvollen und notwendigen Investitionen liegt zu einseitig auf den Eigentümerschaften. Eine angemessene Beteiligung der Mieterinnen und Mieter ist nicht nur verantwortbar, sie ist auch gerecht. Der Kanton verhindert Umwelt- und Klimaschutzmassnahmen durch diesen überrissenen Mieterschutz.

Die Bevölkerungsprognose für Basel-Stadt zeigt eine Zuwanderung von 20    000 bis zu 47    000 Menschen bis zum Jahr 2045. Wo sollen diese Menschen wohnen? Die Entwicklung der wenigen Transformationsareale, wo neu viele Wohnungen gebaut werden sollen, ist politisch blockiert. Die aktuelle Wohnschutzgesetzgebung wirkt zusätzlich hindernd auf den Abbruch und auf Sanierungen von Wohnhäusern. Ein Gesamtkonzept, das zeigt, wo der Staat aktiv werden muss, um ein derart starkes Bevölkerungswachstum zu bewältigen, fehlt.

Die Politik ist gefordert. Es braucht zwingend Gegensteuer. Die heutige Regelung zeigt bereits nach kurzer Zeit gravierende Mängel und schädliche Nebenwirkungen. Wenn im Stadtkanton Wohnungen nicht verlottern sollen, wenn der Knappheit von Wohnungen begegnet werden soll und wenn private Gebäudemassnahmen zum Klima- und Umweltschutz in grosser Zahl umgesetzt werden sollen, braucht es Verbesserungen – rasch!