Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, die gemeinsam z.B. an eine oder mehrere Photovoltaikanlagen angeschlossen werden, die mind. 10 Prozent der Anschlussleistung des ZEV produzieren. Der selbst produzierte Strom wird direkt durch die ZEV-Mitglieder verbraucht und nur der Überschuss ins allgemeine Stromnetz eingespeist. Zusätzlich benötigte Energie kann hingegen weiterhin über das Netz des externen Stromanbieters bezogen werden.
Was sind die Vorteile eines ZEV?
Der ZEV versorgt die angeschlossenen Parteien mit günstigem Solarstrom. Günstig ist der Strom, weil er im ZEV nur aus den Energieproduktionskosten besteht. Wird die Energie hingegen vom Verteilnetzbetreiber bezogen, kommen zu den Energiekosten (ca. ein Drittel des Strompreises) Netznutzungsgebühren, Steuern und Abgaben hinzu. Zudem unterliegt der Preis der selbst produzierten Energie nicht den Schwankungen des Strommarkts, was die Kosten vorhersehbar macht. Dadurch, dass sich mehrere Endverbraucher zusammenschliessen, können die Spitzen der Produktionsleistung besser genutzt werden. Um die Effizienz weiter zu steigern, bieten sich zudem Kombinationslösungen mit E-Mobilitätskonzepten an. Auch Batteriespeicher oder Wärmepumpen können in einem ZEV dazu beitragen, den erzeugten Strom in möglichst grossem Umfang innerhalb des ZEV selbst zu nutzen. Durch Einführung von Smart Meters (siehe nächste Textseite) werden auch sogenannte Smart ZEV ermöglicht, in denen der Eigenverbrauch optimiert und externe Energie zu möglichst kostengünstigen Zeitpunkten bezogen werden kann.
Wer kann sich zu einem ZEV zusammenschliessen?
Zu einem ZEV zusammenschliessen kann sich z.B. eine Stockwerkeigentümergemeinschaft. Auch die Eigentümer von verschiedenen Liegenschaften können einen ZEV bilden, sofern die Grundstücke für den Energieaustausch über eine eigene Stromverbindung verfügen und nicht auf das externe Verteilnetz angewiesen sind. Ausserdem kann der Eigentümer eines Mehrparteienhauses einen ZEV einrichten. Auch auf grösseren Industriearealen können die einzelnen Endverbraucher einem ZEV angeschlossen werden.
Können die Mieter zum Beitritt verpflichtet werden?
Einem bisherigen Mieter steht es frei, den Beitritt zum ZEV abzulehnen und weiterhin sämtlichen Strom beim Verteilnetzbetreiber zu beziehen. Häufig wird die Mieterschaft aber mit einem Beitritt einverstanden sein, wenn sie transparent über die Vorteile informiert wird: Entscheiden sich die Mieter für einen Beitritt, wird der im ZEV erzeugte Strom für sie in keinem Fall teurer, als wenn er durch den externen Stromanbieter bezogen würde, und in vielen Fällen sogar günstiger. Der Vermieter kann dabei zwischen zwei Abrechnungsvarianten wählen. Entweder bezahlen die Mieter für den intern erzeugten Strom pauschal max. 80 Prozent des Preises des vom Verteilnetzbetreiber angebotenen Standardprodukts oder ihnen werden die effektiv angefallenen Kosten der Stromerzeugung, abzüglich der Erlöse aus der vom ZEV in das Verteilnetz eingespeisten Elektrizität, in Rechnung gestellt. Dabei darf der interne Strompreis denjenigen des externen Standardprodukts jedoch nicht überschreiten. Ist die Versorgung mit dem ZEV günstiger als das Standardprodukt, kommt den Mietparteien zudem mindestens die Hälfte dieser Einsparung zugute.
In neuen Mietverhältnissen kann der Beitritt als Vertragszusatz ausgestaltet werden, der einen integralen Bestandteil des Mietvertrags darstellt. Mit Abschluss des Mietvertrags tritt der Mieter so automatisch auch dem ZEV bei.
Was muss eine Vereinbarung mit der Mieterschaft alles beinhalten?
Der Vertragszusatz muss regeln, wer den ZEV gegen aussen vertritt und wie der interne Verbrauch erhoben wird. Weiter müssen die Modalitäten der Datenbereitstellung, der Verwaltung und der Abrechnung enthalten sein. Schliesslich muss auch geregelt werden, welches Stromprodukt als Ergänzung extern bezogen werden soll und unter welchen Voraussetzungen auf ein anderes Produkt gewechselt werden darf. Ein Musterbeispiel für einen solchen Vertragszusatz findet sich im Anhang des Leitfadens Eigenverbrauch von EnergieSchweiz.
Wie wird in einem ZEV abgerechnet?
Der Verteilnetzbetreiber installiert einen Stromzähler am Netzanschluss, der feststellt, welche Menge externen Stroms der ZEV bezieht und wie viel überschüssiger ZEVStrom in das Verteilnetz eingespeist wird. Christoph Mettler 1 1 Hauseigentümerverband Basel-Stadt 1/2-2023 AKTUELL Der ZEV ist dagegen dafür verantwortlich, dass der Stromverbrauch der einzelnen Endverbraucher separat erfasst wird.
Ideal geeignet dafür sind intelligente Zähler, sogenannte Smart Meters. Solche Zähler werden aktuell durch die Stromnetzbetreiber bei den Endkunden installiert. Bis zum 1. November 2027 müssen die Verteilnetzbetreiber dafür sorgen, dass 80 Prozent aller Messeinrichtungen in ihrem Netzgebiet die Anforderungen an solche intelligente Messsysteme erfüllen.
Die Smart Meters erfassen den Stromverbrauch jede Viertelstunde. So kann festgestellt werden, welche Partei wie viel Strom aus Eigenproduktion und wie viel externe Energie verbraucht. Solange die Immobilie über keine Smart Meters verfügt, kann gegenüber den Mietern auch ein nachvollziehbarer Verteilschlüssel angewandt werden.
Lohnt sich ein ZEV?
Ein ZEV lohnt sich in vielen Fällen. Besteht z.B. bereits eine Solaranlage, ist ein ZEV meist sinnvoll. Ist noch keine Solaranlage installiert kann für deren Errichtung eine Einmalvergütung von maximal 30 Prozent der Investitionskosten bezogen werden. Wie teuer der Bau der Solaranlage ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob diese ohne Weiteres montiert werden kann oder ob bspw. aufwendige Dachaufbauten notwendig sind. Es sollte bei der Planung der Solaranlage auch darauf geachtet werden, dass diese passend zu der Grösse des ZEV dimensioniert wird.
Ein weiterer Kostenpunkt sind die Einrichtung der Messinfrastruktur, falls die entsprechenden Smart Meters nicht bereits durch den Netzbetreiber installiert wurden, sowie die oft an externe Dienstleister ausgelagerte eigentliche Messung.
Wie schnell Anfangskosten amortisiert werden können, hängt davon ab, in welchem Umfang der Energiebedarf im ZEV durch die Eigenproduktion gedeckt werden kann: Eine effiziente Nutzung des selbst produzierten Stroms minimiert Stromüberschuss, der dem Verteilnetzbetreiber zu schlechten Konditionen verkauft wird, und die Menge teuer extern eingekaufter Energie.
Was tut sich auf gesetzgeberischer Seite?
Die nationalen Räte beraten zurzeit die Ausgestaltung eines Mantelerlasses (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien). Ein Thema ist, für die Verbindung des ZEV mit dem externen Verteilnetz neu auch einen virtuellen Anschlusspunkt zuzulassen. Bei der Einrichtung eines ZEV müsste nicht mehr dafür gesorgt werden, dass sämtliche Endverbrauch er über einen einzigen, physischen Anschlusspunkt mit dem externen Verteilnetz verbunden sind. Gerade für grosse ZEV mit mehreren Gebäuden würde das bedeuten, dass neu auf das aufwendige Verlegen und Rückbauen von Stromleitungen verzichtet werden könnte. Stattdessen würde ein Smart Meter als Schnittstelle fungieren, welche für den gesamten ZEV die eingespeiste und bezogene Energie erfassen würde.
Ebenfalls diskutiert wird die Einführung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Diese wären gewissermassen eine Erweiterung der ZEV: Endverbraucher, Erzeuger von erneuerbarer Energie und Speicherbetreiber, die örtlich nahe beieinander sind, hätten die Möglichkeit, sich zur Stromversorgung zusammenzuschliessen und dabei das Verteilnetz in Anspruch zu nehmen.
Veranstaltungshinweis Allen, die sich vertiefter mit effizienten und suffizienten Energielösungen auseinandersetzen möchten, sei das diesjährige SwissEnergy-Forum mit dem Titel «Clever & Smart – Der Weg zur sicheren und nachhaltigen Energieversorgung» empfohlen. Organisiert wird es durch das Verkehrshaus der Schweiz und Advotech Avokaten. Es findet am 4. April 2023 im Verkehrshaus in Luzern statt.