«Die berufliche Vorsorge hat als 2. Säule neben der AHV als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen.» So lautet der erste Satz auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) im Text zur obligatorischen Pensionskasse unter dem Titel «Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge». Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG) trat am 1. Januar 1985 in Kraft.
«Seit dem Jahr 1972 ist die individuelle Vorsorge als 3. Säule des schweizerischen Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung verankert. (…) Die gebundene Selbstvorsorge ist jene Vorsorgeform der 3. Säule, die im Sinn und Geist der verfassungsmässigen Dreisäulenkonzeption durch die Fiskal- und Eigentumspolitik gefördert werden soll», sagt das BSV zum eigenverantwortlichen Sparen in der Säule 3a. Diese Verordnung ist seit 1. Januar 1987 in Kraft.
In diesem stets lobgepriesenen Dreisäulensystem waren wir in den letzten vier Jahrzehnten zur finanziellen Vorsorge für den dritten Lebensabschnitt aufgerufen. Eine ganze Generation hat ihr eigenverantwortliches Sparen für das Rentenalter auf dieses Gebilde ausgerichtet. Jetzt aber, wo die ersten Sparer, die während ihrer gesamten Erwerbstätigkeit in dieses System eingebunden waren, in den Ruhestand treten, soll die Vorzugsbesteuerung der Vorsorgegelder wider Treu und Glauben umgepflügt werden. Ursache: Der Staatshaushalt ist strapaziert, die Mittel sind knapp, der Bund muss sparen.
Besonders schwer verdaulich ist das mehrgängige Abgaben-Menu für Wohneigentümer.
Für uns Bürgerinnen und Bürger bedeutet Sparen Verzicht und Kürzung der Ausgaben. In der Politik funktioniert das andersrum: Sparen ist dort Anlass zur Einnahmenerhöhung mittels Anhebung von Gebühren und Abgaben.
Besonders schwer verdaulich ist dieses mehrgängige Abgaben-Menu für die Wohneigentümer. Mit höheren Steuern will sich der Fiskus an ihren zur indirekten Hypotheken-Amortisation angesparten Mitteln laben. Zudem lechzt der Bund nach einer Grundstückgewinnsteuer auch auf Bundesebene. Weil sich diese neue Abgabe (wie schon die Mehrwertabgabe) umgehend auf die Liegenschaftspreise niederschlägt, bedeutet das höhere Wohnkosten für alle, Eigentümer und Mieter. Wetten, dass der «Schwarze Peter» hierfür umgehend wieder den «privilegierten» Eigentümern zugeschoben wird?
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz