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Schützenswerte Bauten in Riehen: Aktualisiertes Inventar ist online

HEV BS
14.04.2025

Wie einer Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartements vom 26. März 2025 zu entnehmen ist, hat die Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt das Inventar der schützenswerten Bauten der Gemeinde Riehen überarbeitet.

Das Inventar der schützenswerten Bauten von Riehen musste aufgrund seines Alters aktualisiert werden. Nach der Revision der Quartierinventare St. Johann (2021/2022) und Am Ring (2022/2023) wurde seit Sommer 2023 das über 20-jährige Inventar der Gemeinde Riehen überarbeitet. Wie bereits bei den Aktualisierungen auf Stadtgebiet wählte die Kantonale Denkmalpflege auch für Riehen eine dialogorientierte Methode. Das für die Schweiz pionierhafte Vorgehen erweitert den Personenkreis, der sich mit der Auswahl der neu aufzunehmenden Objekte auseinandersetzt: Im Rahmen von mehreren öffentlichen Rundgängen fand ein wertvoller Austausch mit der Quartierbevölkerung zu prägenden Einzelbauten, Häuserzeilen und ganzen Strassenräumen statt, der die Sicht der Denkmalpflege bereicherte. Darüber hinaus begleitete ein spezifisch für Riehen eingesetzter Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Quartiervereinen, Fachverbänden, Politik und Behörden diese Revision.

Bei der Überarbeitung des Inventars von Riehen wurden 54 Ensembles und Einzelbauten neu aufgenommen und 13 Objekte aus dem Inventar entlassen. Aktuell umfasst das Inventar der schützenswerten Bauten der Gemeinde Riehen 137 Objekte. Die Auswahl, die von Villen und herausragenden Einfamilienhäusern über prägende Infrastrukturbauten wie Transformatorenhäuschen bis zum historischen Brunnen reicht, spiegelt die bewegte Geschichte und den baukulturellen Reichtum der Gemeinde; Bauten, die nach den 1970er-Jahren entstanden, wurden nicht betrachtet.

Die Medienmitteilung schliesst mit dem Hinweis, dass das aktualisierte Inventar von Riehen ab sofort online unter MapBS einsehbar sei, wo bereits sämtliche Inventarblätter der Grossbasler Altstadt sowie der Quartiere St. Johann und Am Ring zur Verfügung stehen. Die Onlinepublikation des Inventars der schützenswerten Bauten wird auch in Zukunft weitergeführt und soll bis Ende 2026 für das ganze Kantonsgebiet abgeschlossen sein.

Gemäss Medienmitteilung wird mit der Inventaraufnahme die Eigentümerschaft lediglich darüber informiert, dass ihre Liegenschaft für die Gemeinde Riehen bedeutend und möglicherweise erhaltenswert sei. Im Unterschied zu einer Unterschutzstellung habe der Inventareintrag keine unmittelbaren Verpflichtungen der Eigentümerschaft zur Folge. Das ist formalrechtlich gesehen tatsächlich so. In der praktischen Umsetzung gilt die Absolutheit hingegen nicht. Bei Sanierungsvorhaben ist die Basler Denkmalpflege zu begrüssen. Diese wird dann mitentscheiden, ob das Vorhaben in Bezug auf die Schutzwürdigkeit umsetzbar ist oder ob ein Unterschutzstellungsverfahren zu eröffnen beziehungsweise die Liegenschaft wieder aus dem Inventar zu entlassen ist. Vor allem die Tatsache, dass die Inventarisierung doch Folgen nach sich zieht, hat in der Politik schon zu Forderungen geführt, die Inventarisierung der Eigentümerschaft nicht nur in einem Schreiben, sondern auch als rekursfähige Verfügung mitzuteilen. Dieses Anliegen war jedoch nicht mehrheitsfähig. Ausserdem hat das Verwaltungsgericht das Vorgehen der Basler Denkmalpflege als zulässig erachtet.

Zusammengefasst und kommentiert von Andreas Zappalà, Geschäftsführer