Im Mai 2022 traten in Basel-Stadt die neuen Wohnraumschutzbestimmungen in Kraft. Sie sollen in Zeiten von Wohnungsnot insbesondere langjährige und ältere Mietparteien vor Mietzinserhöhungen und Verdrängung durch Kündigungen schützen. Mit der externen Analyse der Wohnraumschutzbestimmungen wurde untersucht, ob die neuen Regeln diese Ziele erreichen. Die Auslegeordnung basiert auf einer Dokumentenund Fallanalyse und Befragungen von Fachpersonen.
Die neuen Bestimmungen verringern Mietzinserhöhungen bei Sanierungen direkt. Neu müssen bei Sanierungen und Abbruch/Ersatzneubau die zulässigen Neumieten von der Wohnschutzkommission bewilligt werden. Diese wendet dabei einen reduzierten Überwälzungssatz an, wie die entsprechende Verordnung vorgibt. Das führt zu einer Reduktion von Mietzinserhöhungen in den Fällen, die von der Wohnschutzkommission bewilligt werden. Weiter nimmt gemäss Auskunft der befragten Personen die Anzahl Totalsanierungen ab. Das führt zu einem Rückgang von Leerkündigungen, weil Totalsanierungen in der Regel in unbewohntem Zustand durchgeführt werden.
Abgesehen von diesen beiden direkten Wirkungen hat die Auslegeordnung Nebenwirkungen. Demzufolge zeigt sich eine generelle Abnahme der Sanierungstätigkeit. Dieser Rückgang scheint alle Wohnungen zu erfassen, nicht nur «Renditesanierungen». Weiter geht eine Mehrheit der befragten Personen von einem Rückgang der energetischen Sanierungen aus. Das ist eine Folge des Rückgangs bei den Totalsanierungen: Energetische Sanierungen erfolgen meist im Rahmen von Totalsanierungen. Dadurch besteht ein Zielkonflikt zwischen den Verfassungsbestimmungen des Wohnraumschutzes und des Klimaschutzes (Netto-Null-Ziel 2037). Der Rückgang bei der Sanierungstätigkeit ist noch nicht quantifizierbar. Nicht messbar ist zudem, wie stark sich – neben den neuen Regeln zum Wohnraumschutz – weitere Faktoren wie die Bauteuerung und die Zinssituation auf die Sanierungstätigkeit auswirken. Der Grosse Rat hat dem Regierungsrat im Juni 2024 vier Motionen zur Anpassung der Wohnraumschutzbestimmungen überwiesen. Diese Gesetzesanpassungen benötigen Zeit. Gleichzeitig ist auf allen Seiten Unzufriedenheit mit den Wohnraumschutzbestimmungen festzustellen. Der Regierungsrat möchte deshalb in einem ersten Schritt rasche Verbesserungen mit Verordnungsänderungen herbeiführen. Im Fokus steht dabei der Überwälzungssatz. Eine Erhöhung des Überwälzungssatzes soll Sanierungen wieder etwas attraktiver machen. Ausserdem wird geprüft, welche Anreize geschaffen werden können, damit energetische Sanierungen wieder attraktiver werden. Das soll zur Reduktion des Zielkonflikts zwischen Wohnraumschutz und Klimaschutz beitragen. Daneben soll der Vollzug vereinfacht werden. Im Rahmen seiner 100-Tage-Medienkonferenz hat Regierungspräsident Conradin Cramer eine kulturpolitische Ausschau gehalten. So wurde ein neues Kulturleitbild gestartet. Grundlage dafür bilden erstmals eine Bevölkerungsbefragung zum Kulturangebot und ein Wirkungsbericht zur vorangehenden Periode. Das aktuelle Kulturleitbild läuft Ende 2025 aus, der Entwurf zum neuen soll im kommenden Jahr in eine öffentliche Vernehmlassung gehen.
Im Bereich Klima steht das Netto-NullZiel 2037 des Kantons im Vordergrund. Die Fachstelle Klima des Präsidialdepartements wird nächstens den mit den anderen Departementen erarbeiteten Aktionsplan fertigstellen. Der Aktionsplan zeigt die Massnahmen auf, mit denen das Netto-Null-Ziel bis 2037 erreicht werden soll. Zur Überprüfung der vor zwei Jahren neu geschaffenen Organisation im Bereich der Klimapolitik im Kanton hat Regierungspräsident Conradin Cramer eine externe Evaluation in Auftrag gegeben.
Hinweise
Die Auslegeordnung finden Sie hier: Kantons- und Stadtentwicklung des Kantons Basel-Stadt – Auslegeordnung zum Wohnschutz (bs.ch)