Darin wurde ohne Wenn und Aber die Stilllegung der Gasanschlüsse auf Mai 2025 verkündet. Es wurde auf das Basler Energiegesetz und den dort geforderten Verzicht auf Öl- und Gasheizungen verwiesen.
Dieses Vorgehen wurde insbesondere von älteren Menschen als «Gas-LieferstoppSchock» empfunden. Menschen im Rentenalter stehen bei Banken bei Hypothekarwünschen – jetzt ganz allgemein gesagt – oft vor verschlossenen Türen. Aber auch jüngere Menschen, sogar solche, die sich privat oder beruflich mit dem Thema Heizungsersatz vertraut gemacht haben, weisen auf zahlreiche Knacknüsse hin: Beim Moosweg ist trotz Tallage kein Fernwärmeausbau geplant. Und wegen der sensiblen Quell- und Bachsituation und eines Dammprojekts sind Bohrungen problematisch. Luft-Wärmepumpen verursachen bei zum Teil dichter Wohnlage gerade in der Nacht zeitweise Lärmprobleme. Und die Tallage macht Pelletheizungen problematisch, weil die Feinstaubbelastung steigen würde. Es wird befürchtet, dass Holzoder eben Pelletheizungen, wie einst die Erdgasheizungen, zunächst als Umweltfortschritt gepriesen oder dann rechtlich «geächtet» werden könnten.
Jetzt zeitigt eine gemeinsame Eingabe der Anwohnerschaft, zusammen mit Grossrat Andreas Zappala (FDP) und alt Grossrat Heinrich Ueberwasser (SVP), der im Einwohnerrat Riehen dazu drei Vorstösse gemacht hat, einen wichtigen Etappensieg. Ziel bleibt aber eine Lösung, welche die Anliegen des Klimaschutzes voll und beschleunigt umsetzt, ohne den einzelnen Liegeschaftsbesitzenden finanziell, zeitlich und organisatorisch schlaflose Nächte zu bescheren und sie im Extremfall sogar nötigt, ihr Haus zu verkaufen.
Die neuen Regeln in Basel-Stadt:
Basel-Stadt lässt den Ersatz von Öl- und Gasheizungen bekanntlich nicht mehr zu. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat Anfang 2023 die Stilllegung des gesamten Gasverteilnetzes für Gasanwendungen per 2037 beschlossen, mit denen Raumwärme und Warmwasser erzeugt werden oder die zum Kochen dienen.
Im IWB-Gesetz wurde in § 3 Abs.1 bis vom Grossen Rat Folgendes geregelt: «Die IWB sind berechtigt, Leitungsabschnitte des Gasnetzes im Einklang mit den Festlegungen im Energierichtplan oder bei fehlender Wirtschaftlichkeit einer notwendigen Erneuerung für die IWB stillzulegen.» Betroffene seien mindestens zwei Jahre im Voraus über die geplante Stilllegung zu informieren. Allfällige Entschädigungen richten sich nach dem Energiegesetz. Leider sind die genannten Entschädigungen für die wenigsten Betroffenen kein Trost und lösen die Probleme, zum Beispiel die mit einem Ersatz der Gasheizung nötigen Zusatzinvestitionen am Haus, finanziell in den allerwenigsten Fällen.
Die für die Liegenschaften belastenden Bestimmungen müssen aber ebenso im Lichte verschiedener höherrangiger Bestimmungen, zum Beispiel der Bundesverfassung, gesehen werden: Die Eigentumsgarantie, das Verhältnismässigkeitsprinzip und andere Bestimmungen verlangen ein zielgerichtetes, aber schonungsvolles Vorgehen nicht nur gegenüber dem Klima, sondern auch gegenüber den Menschen, ihren Liegenschaften und ihrer finanziellen Belastbarkeit.
Nach IWB-Rückzug: Vorschlag, um Zeitgewinn für gemeinsame Lösung zu nutzen!
Anfang März erhielten die betroffenen Anwohner einen zweiten eingeschriebenen Brief der IWB. Die IWB ziehen für die Liegenschaften am Moosweg ihren Stilllegungsentscheid zurück – vorerst. Man wolle sich mit dem Kanton Basel-Stadt und der Gemeinde
Riehen abstimmen. Von oder mit den einzelnen geschockten Privaten sprechen die IWB kaum. Der Hinweis auf die Informationsangebote schafft leider nicht die nötige Klarheit. Die Informationen wurden zum Beispiel so verstanden, dass die Zeit der Umstellung deutlich länger sein werde. Offenbar sehen die IWB noch immer keinen Anlass, über die bis anhin nicht genügend kundenfreundliche und adressatengerechte Kommunikation zusammen mit den Betroffenen gangbare Wege zu besprechen und Lösungen aufzugleisen.
Wenn die zuweilen als «übermächtig» und «monopolitisch» erlebten IWB nicht die Kunden erreichen und überzeugen können, muss der Weg vonseiten der Benutzerinnen und Benutzer zum Kanton und zu den IWB gesucht werden. Rechtliche Auseinandersetzungen sind nur das letzte und keinesfalls das anzustrebende Mittel, selbst wenn zum Beispiel die Frage der Verhältnismässigkeit ein spannendes Thema vor Appellationsgericht oder Bundesgericht wäre.
Deshalb hat Heinrich Ueberwasser in einem weiteren parlamentarischen Vorstoss im Einwohnerrat Riehen und zuhanden der IWB folgende unpräjudizielle Idee lanciert, welche die Betroffenen einbezieht und lösungsorientiert ist:
«Den durch die Rücknahme der Stilllegung bereits im Mai 2025 erfolgenden Zeitgewinn im Sinne des Klimaschutzes und der Lebenswirklichkeit der Betroffenen – natürlich über den Moosweg hinaus in ganz Riehen und ggf. als Modell für den ganzen Kanton – nutzen. Die IWB, der Kanton Basel-Stadt (das Amt für Umwelt und Energie, AUE) und ggf. die Gemeinde Riehen sind gebeten, neben allgemeinen Informationen konkret die Liegenschaftsbesitzenden bei der Umstellung der Heizungen zu beraten und ihnen in der Vorplanung, der Entwurfsplanung, der Genehmigungsplanung und der Ausführungsplanung zur Seite zu stehen.
Diese erweiterte Dienstleistung soll Personen, die sich innert einer zu findenden Frist melden, kostenlos zur Verfügung stehen. Dabei seien Nachbarn auch gemeinsame Lösungsvarianten aufzuzeigen, also Anlagen, die mehrere Liegenschaften versorgen. Ausserdem soll alles darangesetzt werden, die Fernwärme (Wärmeverbund) auf Gebiete wie Moosweg auszudehnen, damit die Betroffenen eine Wahl zwischen verschiedenen klimafreundlichen Heizsystemen haben und der Wettbewerb bei den Anbietern optimal zum Tragen kommt.»
Es bleibt zu hoffen, dass aus dem «Match» IWB «gegen» Betroffene ein gemeinsamer Wettkampf im so wichtigen Kampf IWB mit Kunden gegen die Klimaerwärmung entsteht. Je schneller die Gemeinsamkeit hergestellt wird, desto besser für das Klima. Und je besser die Lösungen sind, desto schneller erreichen wir die angestrebte Gemeinsamkeit