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Obwohl der HEV Basel-Stadt dem Klimaschutz hohe Bedeutung zumisst, lehnt er die Solaroffensive in der aktuellen Form ab

12.09.2024

Der Hauseigentümerverband (HEV) Basel-Stadt äussert im Rahmen der laufenden Vernehmlassung Bedenken bezüglich der geplanten Solaroffensive des Regierungsrats. Der HEV ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen rechtlich unzulässig sind und möglicherweise sogar gegen Bundesrecht verstossen. Insbesondere lehnt er einen generellen Zwang zur Installation von Photovoltaik-(PV-)Anlagen ab.

Rechtliche Zweifel

Der HEV zweifelt daran, dass die PV-Pflicht in der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Form mit der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) vereinbar ist. Die Pflicht, auf eigene Kosten PVAnlagen auch über den Eigenbedarf hinaus zu installieren und den überschüssigen Strom zugunsten der IWB ins Netz zu speisen, greift erheblich in die Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer ein. Zudem fehlen auf Gesetzesstufe klare Bestimmungen zur Bemessung der PV-Pflicht und zu Befreiungen davon.

Spezifische Ablehnungspunkte

  • Pflicht zur PV-Installation: Der HEV lehnt die generelle Pflicht zur Installation von PV-Anlagen ab. Anreize wie höhere Fördergelder und Steuerermässigungen sind erheblich wirksamer als konfliktbehafteter behördlicher Zwang. Anreize führen zu breiter gesellschaftlicher Akzeptanz und vermeiden gleichzeitig Widerstand und rechtliche Auseinandersetzungen. Sollte eine PV-Pflicht dennoch eingeführt werden, muss sie sich auf den Eigenbedarf beschränken.
  • Schutzzonen und Denkmalschutz: Für Liegenschaften in Schutzzonen und denkmalgeschützte Gebäude darf keine PVPflicht gelten. Das würde den Charakter und die historische Bedeutung dieser Gebäude beeinträchtigen.
  • Gleichbehandlung bei Fördergeldern: : Die Fördergelder für PV-Anlagen müssen unabhängig vom Zeitpunkt der Installation gleich hoch sein. Es darf keine Benachteiligung von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern geben, die ihre PV-Anlagen erst zwischen 2030 und 2037 installieren können. Die Investitionen sind hoch, besonders wenn deshalb Dächer und Fassaden vorzeitig saniert werden müssen, die Amortisationszeit ist lang. Der HEV betont, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer derzeit bereits erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten, umzurüsten und die Beheizung ihrer Liegenschaften mit erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten.
  • Einspeisevergütung und Strompreis: Die Einspeisevergütung der IWB für Solarstrom muss dem aktuellen Strompreis von 34 Rappen/kWh entsprechen. Die derzeitige Vergütung von lediglich 14 Rappen/ kWh ist zu niedrig und hemmt die Investitionsbereitschaft der Hauseigetümerinnen und Hauseigentümer erheblich. Die IWB müssen kostendeckend und nicht gewinnorientiert wirtschaften. Es kann nicht sein, dass die IWB ihre Strompreise kontinuierlich und zum Teil stark erhöhen, die Einspeisevergütung aber unangetastet bleibt.

Soziale Gerechtigkeit

Das Erreichen der Klimaneutralität bis 2037 ist eine gesellschaftliche Aufgabe von uns allen und darf nicht einseitig zulasten der Hauseigetümerinnen und Hauseigentümer gehen. Der HEV vertritt nicht die grossen Immobilienkonzerne, sondern private Liegenschaftseigentümer und Einfamilienhausbesitzerinnen. Es muss berücksichtigt werden, dass 70 Prozent der Basler Mietwohnungen in privater Hand sind und nicht im Portfolio von renditeorientierten Unternehmen. Jeder einseitige Investitionszwang wirkt sich schnell auch auf Mieterinnen und Mieter aus. Besonders die privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind nicht mehr in der Lage, in Massnahmen zu investieren, die beispielsweise die Wohnqualität erhöhen oder die Energiekosten senken würden. Deshalb ist es wichtig, dass im Rahmen der Solaroffensive monetäre Anreize geschaffen werden, wie eine deutliche Erhöhung der Fördergelder, Steuerermässigungen und die Anhebung der Einspeisevergütung anstelle eines unnötigen gesetzlichen Investitionszwangs.

Zusammenfassung und Ausblick

Der HEV fordert, dass die geplanten Massnahmen nochmals gründlich überprüft und angepasst werden. Sollte der Regierungsrat an der aktuellen Form der Solaroffensive festhalten, behält sich der HEV vor, das Referendum zu ergreifen. Ziel muss eine gerechte, praktikable und rechtlich einwandfreie Lösung sein, die sowohl den Klimazielen als auch den Möglichkeiten der Hauseigetümerinnen und Hauseigentümer und den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter gerecht wird.