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Mit Wärmebildern Schwachstellen aufdecken

28.11.2024

Wann und wie werden Wärmebildaufnahmen einer Liegenschaft erstellt? Was bringen solche Aufnahmen zutage? Ein Erfahrungsbericht.

Wärmebildaktion Wärmeverluste über die Gebäudehülle kosten Energie und Geld. Wärmebilder zeigen, in welchem Zustand sich die Bauteile energetisch befinden und wo Einsparungen möglich sind. HEV-Mitglieder profitieren von einem reduzierten Preis.

Fünf Grad unter null, es ist Nacht, die Wolkendecke geschlossen – ideale Bedingungen, um bequem im Bett zu liegen. Nicht so für Urs Zeller, er ist im Auftrag des Hauseigentümerverbands Schweiz mit einer Infrarotkamera unterwegs. Wie abgemacht läutet er um 2.15 Uhr bei Familie Maurer. Diese ist für den nächtlichen Besuch bestens vorbereitet, hat die Liegenschaft gleichmässig auf 20°C beheizt, Fenster und Türen geschlossen sowie die Storen geöffnet. Nun freuen Sie sich auf den Besuch von Herrn Zeller. Er erstellt Wärmebilder der Liegenschaft, um den energetischen IST-Zustand der Gebäudehülle zu ermitteln. 

Kein schlechter Zustand, aber...

Familie Maurer hat das Haus mit Baujahr 1972 vor rund 15 Jahren erworben. Aufgrund der damals niedrigen Energiepreise war die Ausführung der Gebäudehülle alles andere als gut. Mit diesem Wissen hat Familie Maurer bereits verschiedene Sanierungen durchgeführt. So sind die Fenster im Untergeschoss 14-jährig, eine Dämmung der Aussenwände ist im Untergeschoss und im Dachbereich installiert, der Estrich mittels Dämmung von der obersten Geschossdecke thermisch getrennt. Kein schlechter Zustand, mag man glauben.

Allgemein betrachtet ist dies richtig. Im schweizweiten Vergleich liegt Familie Maurer damit über dem Durchschnitt. Steigende Energiepreise und ein leichtes Unbehagen im Erdgeschoss bewegen Familie Maurer jedoch zu weiteren Verbesserungen. «Für die Massnahmen möchten wir uns Hilfe von einer Fachperson holen, um eine Sanierung zielgerichtet zu realisieren», so Reto Maurer. «Zur Überprüfung bereits erfolgter Sanierungen und einer IST-Analyse der Gebäudehülle haben wir uns für die Wärmebilder entschieden.»

So begehen Thermograf Urs Zeller und Reto Maurer das Grundstück von allen Seiten und erstellen die Wärmebilder. Besonders weist Herr Maurer den Thermografen auf die Priorität des Fensters im Gäste-WC hin. Hier wurde bereits eine 3-fach-Wärmeschutzisolierverglasung im letzten Jahr installiert. Gesagt, getan. Nach rund 15 Minuten sind die Aufnahmen von allen Seiten erstellt, und Familie Maurer kann die Nachtruhe fortsetzen. Für Thermograf Zeller geht es zur nächsten Liegenschaft.

Aufschlussreiches Ergebnis

Rund drei bis vier Wochen nach den Aufnahmen haben es die Maurers rot auf blau vor sich. Rot ist die Farbe für eine hohe Oberflächentemperatur, blau für eine niedrige Temperatur nahe der Umgebungstemperatur. Beim sanierten Untergeschoss sieht es gut aus, sicher gibt es im Fensterbereich energetisches Verbesserungspotential, aber das Dach selbst ist tipptopp. Das Erdgeschoss weist jedoch, wie erwartet, nur ein befriedigendes Resultat auf.

Im Untergeschoss werden durch die Wärmebilder Mängel in der Ausführung der Renovation sichtbar. Dort scheinen Handwerker nicht gewissenhaft gearbeitet zu haben. Hier werden die Maurers Kontakt mit der damals ausführenden Firma aufnehmen. Schon alleine deshalb haben sich die rund Fr. 200.- für die Wärmebilder bezahlt gemacht.

Aber: Mit einem befriedigenden Resultat möchte sich Familie Maurer künftig nicht zufriedengeben. «Deshalb haben wir uns für den GEAK Plus entschieden», sagt Reto Maurer. Mit dem GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone inkl. Beratungsbericht) wird allen Interessierten ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie taktisch klug eine Sanierung planen können. Neben den Kosten für die Renovation wird auch die Wirtschaftlichkeit inklusive möglicher Fördermittel aufgezeigt. Nach der Umsetzung der Wärmebilder können alle Teilnehmer entweder einen GEAK Plus Experten über geak.ch wählen oder sich bei unserer Projektpartnerin ibih AG, ibih.ch, über eine GEAK Plus Umsetzung informieren.

Wärmebildaktion

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Anmeldeschluss: 28. Februar 2025