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Kommission beseitigt Hürden für die Abschaffung der Eigenmiete-Steuer

20.12.2024

Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben hat erneut die Vorlage zur Abschaffung der Eigenmiete beraten. Sie will gleich beide Differenzen zwischen den Ratsbeschlüssen beseitigen. Zum einen beantragt sie dem Ständerat nun einen vollständigen Systemwechsel, das heisst die Abschaffung der Eigenmiete auch für Zweitwohnungen. Dadurch würde das Steuersystem massgeblich vereinfacht. Ebenfalls beim Abzug für private Schuldzinsen will die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat entgegenkommen und unterstützt den «quotal- restriktiven» Schuldzinsabzug. Dieser ist allerdings in der Praxis hoch kompliziert. Der HEV Schweiz unterstützt die Minderheit der Kommission, die am bisherigen Beschluss des Ständerats für einen Schuldzinsabzug in Höhe von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge festhält.

Beide Räte haben das Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung bereits zweimal beraten. Es bestehen allerdings in zwei Punk- ten weiterhin Differenzen: Bei der Frage, ob die Eigenmiete auch für Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll, sowie beim Abzug für private Schuldzinsen. Gemäss Nationalrat und nun laut der Kom- mission des Ständerats soll die Eigenmiete für alle selbst genutzten Liegenschaften abge- schafft werden. Der HEV Schweiz zeigt sich gegenüber einem generellen Systemwechsel grundsätzlich offen und begrüsst, dass die Differenz damit bereinigt werden soll. Das schafft eine grössere Akzeptanz der Vorlage, insbesondere weil eine Mehrheit der Kantone sich anlässlich der Vernehmlassung für einen generellen Systemwechsel inklusive Zweitlie- genschaften ausgesprochen hat. Aufgrund der bevorstehenden Steuerausfälle droht aller- dings Gegenwind aus den Tourismuskanto- nen. Die vorgeschlagene Einführung einer kantonalen Kompetenz für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zur Kompensation dieser Steuerausfälle bedingt eine Verfas- sungsänderung und damit eine zwingende Volksabstimmung.

Beim Schuldzinsabzug sprach sich der Stände- rat bisher zweimal für einen privaten Schuld- zinsabzug in Höhe von maximal 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge aus. Ein solcher Abzug gewährleistet, dass die priva- ten Eigentümer von Mietliegenschaften nicht benachteiligt werden. Diese müssen weiter- hin ihre Mietzinseinnahmen versteuern und müssen deshalb im Gegenzug ihre Aufwen- dungen zumindest teilweise steuerlich in Ab- zug bringen können, denn: Wer einen Ertrag (z. B. Mieteinnahmen) versteuert, muss die damit verbundenen Kosten für die Schuld- zinsen abziehen können. Der Nationalrat un- terstützte einen «quotal-restriktiven» Abzug (basierend auf der Quote von unbeweglichem Vermögen ohne selbst genutztes Wohneigen- tum am Gesamtvermögen). Die Mehrheit der Kommission des Ständerats will nun auf die- se hoch komplizierte Lösung des National- rats einschwenken. Ein solcher Vorschlag ist administrativ äusserst aufwendig und läuft der angestrebten administrativen Vereinfa- chung des Steuersystems zuwider. Der HEV Schweiz unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit der Kommission, die am Be- schluss des Ständerats festhalten will, wonach private Schuldzinsen bis zu maximal 70 Pro- zent der steuerbaren Vermögenserträge mög- lich sind.

Die Vorlage geht nun in der Wintersession erneut in den Ständerat.