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Ja zur Abschaffung der Eigenmietwertsteuer

14.04.2025

Die Steuer auf den Eigenmietwert wurde 1934 per Notrecht als eidgenössische Krisenabgabe eingeführt. Seither erhebt der Fiskus diese Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen, das gar nicht existiert. Die Eigenmietwertsteuer bestraft sparsame Leute, denen Eigenverantwortung und Unabhängigkeit wichtig sind. Gleichzeitig wird die Verschuldung gefördert. Höchste Zeit, diese Fantasiesteuer abzuschaffen.

Etwas besteuern, das es nicht gibt – auf eine solche Idee muss man zuerst einmal kommen! Genau diese Situation haben wir aber beim sogenannten Eigenmietwert. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, muss die sogenannte Eigenmietwertsteuer zahlen.

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das erzielt werden könnte, wenn das Haus oder die Wohnung vermietet würde. Es wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet. Der Eigentümer erhält also kein wirkliches Einkommen. Gemäss behördlicher Auffassung hat er aber einen Nutzungsertrag, indem er seine eigene Immobilie bewohnt. Deshalb gilt der Eigenmietwert als Naturaleinkommen. Fazit: Es wird etwas besteuert, das es nicht gibt.

Eigenmietwert als ehemalige Kriegssteuer
Die Eigenmietwertsteuer wurde 1915 während des Ersten Weltkrieges zum ersten Mal eingeführt – als einmalige Kriegssteuer. Der Staat kompensierte damit die Zollerträge, die infolge des Krieges einbrachen und damals Haupteinnahmequelle des Bundes waren. 1934 wurde der Eigenmietwert dann wiederum als eidgenössische Krisenabgabe zur Gesundung des Bundeshaushalts eingeführt. Die neue Steuer verschwand daraufhin nicht mehr, sondern wurde 1958 ins reguläre Recht übernommen. Neu argumentierte man, die Eigenmietwertsteuer sei Teil des solidarischen Steuersystems der Schweiz: Jeder müsse irgendwo wohnen. Das Wohnen im eigenen Haus stelle eine Ersparnis dar, da man als Eigentümer keine Miete bezahlen müsse. Der Mietzins, den man bei einer Vermietung hätte erzielen können, stelle einen faktischen Nutzungsertrag dar.

Sondersteuer für Wohneigentümer
Gemäss Bundesverfassung müsste das Wohneigentum gefördert werden. Doch statt das Wohneigentum zu fördern, wird es mit einer Sondersteuer bestraft. Darunter leiden ältere Menschen, die ihr Leben lang sparten und seit vielen Jahren in ihrer eigenen Liegenschaft wohnen, aber auch junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben möchten. Liegenschaftseigentümer sind heute von einer ungerechten Mehrfachbesteuerung betroffen: Sie zahlen Vermögenssteuern auf ihre Immobilie, Einkommensteuern auf eine fiktive Eigenmiete (Eigenmietwert), und in vielen Kantonen werden zusätzlich Grundsteuern erhoben. Zusätzlich wird beim Verkauf des Eigenheims der Wertzuwachs durch die Grundstückgewinnsteuer besteuert – andere private Kapitalgewinne sind in der Schweiz steuerfrei. Beim Verkauf erheben viele Kantone zudem eine Handänderungssteuer und haben Beurkundungs- und Grundbuchgebühren als Gemengesteuern ausgestaltet

Parlament will unbefriedigende Situation korrigieren
National- und Ständerat haben entschieden: Die Eigenmietwertsteuer soll vollständig abgeschafft werden – auf Erst- und Zweitliegenschaften. Im Gegenzug fällt ebenfalls der Steuerabzug für Kosten des Liegenschaftenunterhalts weg. Allerdings können die Kantone weiterhin einen Abzug für energetische Sanierungen zulassen. Und wer erstmals eine selbst bewohnte Liegenschaft erwirbt, kann zehn Jahre lang einen beschränkten Schuldzinsabzug geltend machen.
Um die wegfallenden Einnahmen für Bergund Tourismuskantone kompensieren zu können, beschlossen die Räte eine zweite Vorlage: Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, eine spezielle Steuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Weil das eine Verfassungsänderung bedingt, untersteht dieser Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum.
Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft. Das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung kann nur zusammen mit dem Bundesbeschluss für die kantonale Objektsteuer in Kraft treten. Weil gegen das Bundesgesetz kein Referendum ergriffen worden ist, wird die Abstimmung über die Objektsteuer über die Abschaffung des Eigenmietwerts entscheiden.

Fragwürdige Behauptungen der Gegner
Die Befürchtung, die öffentliche Hand würde unter Einnahmeausfällen leiden, ist ein Relikt aus der sozialistischen Mottenkiste und wird bei jeder geplanten Streichung oder Senkung einer Steuer erwähnt. Steuersenkungen jedoch haben immer wirtschaftlichen Aufschwung gebracht: Sie ermöglichen Investitionen und stärken die Kaufkraft. Auch die Behauptung, es käme zu mehr Schwarzarbeit, wenn keine Abzüge mehr möglich seien, ist falsch. Eine freche Unterstellung an die Adresse der Gewerbebetriebe, denen so implizit vorgeworfen wird, Schwarzarbeit zu verrichten. Richtig ist: Mit der Streichung der Eigenmietwertbesteuerung bleibt den Hauseigentümern mehr Geld für Investitionen in ihre Liegenschaft. Davon profitieren die Gewerbebetriebe.

Gute Argumente für die Streichung der Eigenmietwertsteuer
Viele Punkte sprechen für die geplante Abschaffung der Eigenmietwertsteuer. Mit der Abschaffung wird die Tragbarkeit des ohnehin teuren Wohneigentums erleichtert. Der vorgesehene Sonderabzug für Ersterwerber ermöglicht jungen Familien den Eigentumserwerb, weil die finanzielle Belastung in der Anfangsphase reduziert wird. Umgekehrt werden Menschen, die ihr Leben lang gespart haben, um schuldenfrei und abgesichert im Alter wohnen zu können, nicht mehr länger bestraft.

Das geltende System mit der Besteuerung des Eigenmietwerts und diversen Abzugsmöglichkeiten bestraft jene, die sparen und ihre Schulden im Laufe der Jahre amortisieren. Der Schuldenabbau führt heute zu höheren Einkommenssteuern – ein falscher Anreiz zur Verschuldung. Dass die Schweiz eine relativ tiefe Eigentumsquote hat, aber die Schweizer überdurchschnittlich verschuldet sind, ist unerfreulich. Die Senkung der Verschuldung hat eine stabilisierende Wirkung auf die gesamte Wirtschaft. Das nützt dem Standort Schweiz und der Bevölkerung generell. Auch deshalb ist es höchste Zeit, die Eigenmietwert-Fantasiesteuer zu streichen.