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Hochwasserschutz in Riehen

16.10.2023

In der Gemeinde Riehen wird am 26. November 2023 über den Bau von Hochwasserschutzmassnahmen abgestimmt. Gegen den vom Einwohnerrat von Riehen gesprochenen Kredit für den Hochwasserschutz beim Bettingerbach und beim Immenbach wurde von einer Gruppierung das Referendum ergriffen.

Während die Wiese als grösstes Gewässer der Gemeinde Riehen seit bereits über 120 Jahren mit Dämmen geschützt ist, sieht das in Bezug auf die drei aktiven Bäche Aubach, Bettingerbach und Immenbach anders aus. In den vergangenen Jahren kam es periodisch zu Überschwemmungen. Vielen von uns sind wohl noch die Bilder nach dem Starkregenereignis in Riehen vom August 2022 im Kopf. Am 17. August 2022 verursachte ein kurzes, heftiges Gewitter mit sehr grossen Niederschlagsmengen innert kürzester Zeit grosse Schäden, innerhalb von 15 Minuten fielen 25 Millimeter Regen (25 Liter pro Quadratmeter). Das Gewitter führte bei vielen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zu Schäden, insbesondere durch überflutete Keller. Im Dorfzentrum wurde ein Schuhgeschäft derart in Mitleidenschaft gezogen, dass das gesamte Material unbrauchbar wurde. Auch in die Fondation Beyeler drang Wasser ein, und das Museum musste für einige Tage schliessen.

Der Begriff Hochwasserschutz wird definiert als Hochwasserschutzmassnahme, die den Schutz einer Siedlung vor einem 100-jährlichen Wetterereignis meint. Ein Wetterereignis, das um ein Vielfaches stärker ist, als dasjenige, das am 17. August 2022 Riehen und die Region heimsuchte. Die Naturgefahrenkarte für den Kanton Basel-Stadt zeigt, dass im Bereich der Naturgefahren die grösste Gefährdung durch Hochwasser besteht. Im Gemeindegebiet von Riehen ist auf grösseren Flächen mit grossen Schäden durch Ereignisse an den erwähnten drei aktiven Bächen Aubach, Bettingerbach und Immenbach zu rechnen. Diese können häufig vorkommen, das bedeutet mehr als dreimal in 100 Jahren. Zusätzlich besteht ein Potenzial der Gefährdung durch den Oberflächenabfluss. Die Gebäudeversicherung hat auf der Grundlage der effektiv versicherten Gebäudewerte sowie der Naturgefahrenkarte für Riehen das potenzielle Schadensausmass eines solchen Hochwassers berechnet. Die Gebäudeversicherung kam dabei auf ein Schadensausmass von 195 Millionen Franken. Es ist festzuhalten, dass lediglich beim Bau von Hochwasserschutzmassnahmen gegen ein 100-jährliches Hochwasser der Bund sich mit 35 Prozent und der Kanton Basel-Stadt mit 32,5 Prozent an den Investitionskosten beteiligen würden.

Die unter dieser Prämisse geprüften Varianten zeigten, dass es für den Bettinger- und den Immenbach die Möglichkeiten Hochwasserrückhaltebecken, Vollausbau Bachgerinne sowie Teilausbau gibt. Total wurden 19 Standorte für Hochwasserrückhaltebecken geprüft. Die Bewertung orientierte sich dabei an den folgenden vier Kriterien:

a)  Auswirkungen auf die Hochwassersicherheit (30 Prozent)

b)  Kosten-Nutzen-Verhältnis (30 Prozent)

c)  Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft (20 Prozent)

d)  Auswirkungen auf die Sozioökonomie (20 Prozent)

Beim Bettingerbach zeigten die Untersuchungen, dass die bestehenden Eindolungen zu wenig Kapazität haben. Deshalb ist die Abflussqualität im Fall eines entsprechenden Hochwassers zu gering. Der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens zeigte den bes- ten Kosten-Nutzen-Koeffizienten. Um für den Bettingerbach ein solches Hochwasserrückhaltebecken zu erstellen, ist ein Damm nötig.

Auch beim Immenbach zeigte die Evaluation, dass ein Hochwasserrückhaltebecken die Massnahme mit dem besten Kosten- Nutzen-Koeffizienten ist. Ein überströmbarer Damm stellt dabei das Hauptbauwerk dar. Der Immenbach fliesst dabei im Normalfall am Rückhaltebecken vorbei und bleibt in seiner bestehenden Linienführung erhalten. Dadurch ist es möglich, dass der kleine Wald als vielfältiger Lebensraum unangetastet erhalten bleibt. Im Falle eines Hochwassers würde sich ein Schieber automatisch schliessen und das Wasser ins Hochwasserrückhaltebecken umgeleitet.

Die Erddämme werden begrünt. Einen eigentlichen Bewuchs auf dem Damm wird es aber nicht geben, da Wurzeln Risse im Damm erzeugen könnten und so die Stabilität gefährdet wäre. Damit sich die geplanten Dämme bestmöglich landschaftlich einfügen, wird mit Landschaftsarchitekten zusammengearbeitet. Es ist jedoch klar festzuhalten, dass es aufgrund der jeweiligen Höhe und Grösse der geplanten Dämme unvermeidlich ist, dass es zu einer markanten Änderung der Landschaft kommt. Das betrifft insbesondere beim Immenbach einige Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Das ist ein grosser Kritikpunkt der Gruppierung, die das Referendum ergriffen hat.

Die Referendumsführer monieren weiter, dass die Topografie der Bäche es ermöglichen würde, durch gezielte dezentrale und klein dimensionierte Massnahmen bereits in oberen Hanglagen Niederschlagswasser zurückzuhalten. Das könne beispielsweise durch Aufschüttungen, Hecken oder kleinere Rückhaltewannen geschehen. Von den verantwortlichen Fachplanern wurde abgeklärt, ob das möglich wäre und so am vorgesehenen Standort kein oder ein kleineres – vor allem weniger hohes – Hochwasserrückhaltebecken ausreichend wäre. Die Auswertungen zeigten, dass die Rückhaltevolumina, die sich mit solchen Massnahmen erzielen lassen würden, im Falle eines Hochwassers zu klein wären. Es käme deshalb nicht zu einer signifikanten Verringerung der Dammhöhe im betreffenden Bereich. Ebenso gaben der Bund und der Kanton an, grundsätzlich nur die wirtschaftlichste Variante zu subventionieren. Ebenso bezieht sich die finanzielle Zusicherung einzig auf Hochwasserschutzmassnahmen im Siedlungsgebiet.

In Abwägung aller Argumente stimmten der Gemeinderat sowie der Einwohnerrat von Riehen dem Kredit für den Hochwasserschutz beim Bettingerbach und beim Immenbach in Form von Rückhaltebecken zu. Die Diskussionen zeigten, dass sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht die Variante Hochwasserrückhaltebecken zu favorisiert ist.