Es ist schwierig zu sagen, wann eine Wohnungsnot herrscht und wann nicht. Mit rein statistischen Angaben ist den Mieterinnen und Mietern nicht gedient, sie suchen eine Wohnung in gewünschter Grösse, zu erschwinglichem Preis und im bevorzugten Quartier. Bleiben wir bei den Statistiken: In Basel ist die Situation nicht so dramatisch wie in anderen Städten wie Zürich oder Genf. Immer wieder hören wir von HEV-Mitgliedern, dass sie Schwierigkeiten hätten, ihre leer stehende Wohnung innert kurzer Zeit zu vermieten
Ich will dieses Thema weder klein- noch schönreden. Der Sollzustand ist dann gegeben, wenn ein genügend grosses Angebot an Wohnungen – alte und neue – auf dem Markt ist und es eine genügend starke Nachfrage nach diesem Wohnraum gibt. Das reicht aber nicht – Vermieter und Mieter sollten sich auf Augenhöhe begegnen. Der Gesetzgeber sollte beide Parteien eines Mietvertrags gleich behandeln. Aus Sicht des HEV ist diese letzte Bedingung nicht erfüllt. Beispiel: Der Vermieter muss den Mietertrag des Vorgängers des neuen Mieters offenlegen, der frühere Vertrag hat also Auswirkungen auf einen neu abzuschliessenden Vertrag. Umgekehrt gilt das nicht: Der Mieter muss nicht offenlegen, was er vorher für seine Wohnung bezahlt hat. Vielleicht ein überspitztes Beispiel …
Kürzlich hat der Grosse Rat einen Vorstoss der Grünen und der SP angenommen, der verlangt, dass Hauseigentümer, die ihr Mietshaus nicht genügend wärmetechnisch saniert haben, sich an den Energienebenkosten ihrer Mieter beteiligen müssen. Es brauche eine höhere Sanierungsrate, also Druck auf die Eigentümerschaften. Ich finde diese Forderung skandalös, vor allem wenn man bedenkt, dass die Linksparteien zusammen mit dem Mieterverband dafür gesorgt haben, dass Sanierungsmassnahmen zugunsten der Umwelt und der CO2-Reduktion erschwert und nur beschränkt auf den Mietpreis durchschlagen dürfen.
Ins gleiche Kapitel gehört ein weiterer SP-Vorstoss, dem der Grosse Rat leider zugestimmt hat: Grundstückspreise sollen im Kanton BaselStadt künftig offengelegt werden. Das sei ein einfaches Mittel gegen Spekulation. Wir sind im Kanton Basel-Stadt munter dabei, die Eigentumsfreiheit drastisch einzuschränken. Es bleibt zu hoffen, dass der Regierungsrat, der zu den beiden Vorstössen Stellung nehmen muss, die Gefahr solcher Ideen erkennt und dem linken Umverteilungswahn Grenzen setzt. Heute ist der Mieter gegenüber dem Vermieter klar im Vorteil. Der Gesetzgeber wollte das so; deshalb gilt es, die Bestimmungen einzuhalten. Ob aber diese Vorgaben geeignet sind, um eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, wie sie in letzter Zeit oft in den Medien thematisiert wird, herbeizuführen, ist sehr fraglich. Ein Experte hat kürzlich in der NZZ die etwas provozierende These aufgestellt: «Wenn Sie überall Tempo-30-Zonen machen, müssen Sie sich nicht wundern, wenn die Wohnungen teurer werden.» Mir geht es bestimmt nicht darum, Tempo-30-Zonen oder Begegnungszonen abzulehnen oder zu kritisieren. Dieses Beispiel zeigt aber, dass es Anforderungen unserer Gesellschaft oder des Gesetzgebers gibt, die Auswirkungen auf den Wohnungsbau und auf die Preisgestaltung haben; die Wohnumgebung gehört sicher dazu. Ein weiteres Schlagwort, das zu Kontroversen und damit zu Verzögerungen oder Verhinderungen des Wohnungsbaus führt, ist «Verdichtung». Auch Pläne für grosse Einheiten mit vielen Wohnungen stossen da und dort auf Ablehnung.
Es ist nachvollziehbar, wenn gefordert wird, es müsse ein genügend grosses Angebot an bezahlbarem Wohnraum geben. Den Weg, bei den Eigentümerschaften anzusetzen und übermässige Beschränkungen der erzielbaren Renditen vorzugeben, finden wir falsch. Viel sinnvoller ist es, Subjekthilfe für diejenigen anzubieten, welche Schwierigkeiten haben, eine entsprechende Wohnung zu bezahlen. Ein Ausbau dieser bestehenden staatlichen Leistung könnte mithelfen, die Situation für wirtschaftlich schwächere Wohnungssuchende zu verbessern. Gezielte Subjekthilfe durch den Staat statt Einschränkungen der Eigentumsfreiheit aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Das ist in der derzeitigen politischen Situation im Stadtkanton Wunschdenken, das ist mir bewusst. Es ist aber Aufgabe des HEV, «den anderen Ton der Glocke» zu läuten, damit den politisch Verantwortlichen klar wird, dass die aktuelle Einseitigkeit und die zuweilen erfolgende Stigmatisierung der Vermieterschaft falsch und letztlich kontraproduktiv sind. Gespannt sind wir auf die Haltung des Regierungsrats zur Volksinitiative «Basel baut Zukunft», welche das Potenzial hat, Investoren zu veranlassen, Basel zu meiden. Diese wohl drastischste Forderung darf nicht umgesetzt werden. Zu stark sind die Nebenwirkungen. Weil das Klybeck-Areal auf der Zeitachse am nächsten bei einer Realisierung steht, muss die Politik diesen Stolperstein «Basel baut Zukunft» aus dem Weg räumen. Sonst wird es sicher nicht die Anzahl neuer Wohnungen geben, die der prognostizierten Nachfrage entspricht. Ebenfalls müssten die politischen Kräfte links der Mitte interessiert sein, dass es mehr Neubauwohnungen gibt. Eine höhere Stufe der Einsicht wäre, wenn sich Regierungsrat und Grosser Rat – wo nötig – bewusst werden, dass es auch Wohnungen für gehobene Ansprüche und nicht nur preisgünstige geben muss. Wenn es in Basel nicht zu einer Wohnungsnot kommen soll, muss neu gebaut und umgebaut werden. Die aktuellen Rahmenbedingungen sind nicht einladend für Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie für Investoren. Es braucht Korrekturen!
Mit Dank und besten Grüssen
Patricia von Falkenstein