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Gesetz über öffentliche Beschaffungen: Verbesserungen sind nötig!

10.02.2023

Bei einigen der Bauvorhaben des Kantons, die in letzter Zeit zu reden gaben, liegt der Grund für entstandene Probleme in der Praxis der Auftragsvergabe.

Konsequent erhält der Anbieter mit dem tiefsten Preis den ZuDominik O. Straumann Vize-Präsident HEV Basel-Stadt schlag. Damit dies nicht so ist, braucht es schon gewichtige Gründe.

Obwohl mit einigen Firmen aus weit entfernten Gegenden sehr schlechte Erfahrungen gemacht wurden, werden auch aktuell Aufträge nach auswärts vergeben, auch wenn sehr lange Anfahrts- und Transportwege nötig werden.

Es gibt Gemeinwesen, die sich an die übergeordneten Gesetze und Vorschriften halten, welche aber im Rahmen der Möglichkeiten einheimische Gewerbebetriebe besser berücksichtigen, als dies Basel-Stadt tut. So kann zum Beispiel aus umwelt- und energiepolitischen Gründen der freie Zugang zum Markt beschränkt werden, und Aufträge können etappiert werden, was ermöglicht, nicht international ausschreiben zu müssen. Ferner können Aufträge gesplittet werden, sodass beispielsweise bei einem Tiefbau-Auftrag nicht die grosse Baufirma den Pflästerer als unbekannten Subunternehmer auswählt, sondern diese Arbeiten separat ausgeschrieben werden.

Die Praxis des Bau- und Verkehrsdepartements führt dazu, dass das lokale Gewerbe, welches Arbeitsplätze stellt, bei uns Steuern bezahlt, Lehrstellen anbietet, permanent gute Löhne bezahlt und alle Vorschriften einhält, leider zu wenig berücksichtigt wird. Auch die jüngsten Änderungen des Submissionsgesetzes lassen nicht hoffen, dass es bald Änderungen in der Anwendung geben wird. Es wird jetzt wohl politischen Druck brauchen.