Die Schweizer Bundesverfassung legt fest, dass hierzulande die Kantone dafür zuständig sind, im Gebäudebereich konkrete Vorschriften zu erlassen – beispielsweise punkto Energieverbrauch. Damit es nicht zu einem regulatorischen Flickenteppich kommt, stimmen sich die Kantone bereits seit 1992 bei der Energiegesetzgebung ab. Die sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) ermöglichen eine gewisse Harmonisierung. Die MuKEn, die zuletzt 2014 aktualisiert wurden, orientieren sich jeweils an den gängigen Regeln der Baupraxis, beispielsweise den Normen des Schweizerischen Ingenieurund Architektenvereins (SIA) oder Gebäudestandards wie Minergie. Welche Inhalte der Mustervorschriften in welcher Form ins kantonale Energiegesetz überführt werden, entscheidet jeder Kanton selbst. Die MuKEn 2014 sind inzwischen in fast allen Kantonen umgesetzt worden.
Neue Schwerpunkte
Nun sollen die MuKEn aktualisiert und gewisse Anforderungen verschärft werden. Die inhaltliche Stossrichtung haben die Kantone im August 2022 vorgegeben, als die energie- und klimapolitischen Grundsätze für den Gebäudebereich verabschiedet wurden. Kern der MuKEn 2025 ist das Verständnis des Gebäudes als ein Energiehub. Der noch nicht verabschiedete Entwurf beinhaltet die folgenden Schwerpunkte:
- Energieeffizienz: Während Neubauten heute bereits sehr energieeffizient sind, muss bei ungenügend wärmegedämmten Bestandesbauten die Energieeffizienz verbessert werden.
- Erneuerbare Wärme: Neubauten sollen ausschliesslich mit erneuerbarer Wärme versorgt werden, bei Bestandesbauten werden nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut. Spätestens 2050 müssen alle Gebäude im Betrieb CO2-frei sein.
- Erneuerbarer Strom: Neue und bestehende Immobilien sollen sich zu einem angemessenen Anteil mit vor Ort produziertem Solarstrom versorgen können, wobei auch der Bedarf für die Wärmeerzeugung und die Elektromobilität berücksichtigt wird.
- Digitalisierung: Durch den Einsatz digitaler Technologien wird der Betrieb von Gebäuden optimiert respektive der Energiebedarf gesenkt.
- Graue Energie: Neubauten verbrauchen über ihren Lebenszyklus möglichst wenig graue Energie. So sinken die CO2-Emissionen, die durch die Erstellung einer Immobilie verursacht werden.
Darüber hinaus sollen die Kantone eine Vorbildrolle übernehmen. Das Fernziel lautet, dass sie ihre eigenen Liegenschaften ab 2040 CO2-frei betreiben.
Umsetzung in Modulen
Erfahrungsgemäss setzen die Kantone die Mustervorschriften unterschiedlich um – sei es aufgrund geografischer Besonderheiten oder aufgrund der jeweiligen politischen Prioritäten. Die MuKEn 2025 tragen diesem Umstand Rechnung, indem Vorschriften-Pakete jeweils in ein Modul «verpackt» werden. Es gibt ein Basismodul, dessen Übernahme ins kantonale Energiegesetz von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren empfohlen wird. Das Basismodul enthält die minimalen Anforderungen, die beheizte oder gekühlte Bauten erfüllen müssen, etwa bezüglich Gebäudehülle, Gebäudetechnik oder erneuerbarer Energien.
Bei den 14 anderen Modulen steht es den Kantonen frei, welche sie übernehmen wollen. Festgelegt ist jedoch, dass ein Modul möglichst unverändert übernommen werden soll. Die Module behandeln Themen wie die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, Ferienhäuser und -wohnungen oder die Elektromobilität.
Effizient und mit erneuerbarer Energie
Wann und in welcher Form die MuKEn 2025 in den einzelnen Kantonen in ein neues Energiegesetz überführt und umgesetzt werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die Stossrichtung ist aber klar: Ein hochwertig wärmegedämmtes Gebäude mit einer Photovoltaikanlage und einem erneuerbaren Heizsystem dürfte auch in 10 oder 20 Jahren noch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gerade wenn in den nächsten Jahren der Heizungsersatz ansteht, lohnt es sich, die richtigen Weichen zu stellen. Unterstützung beim Umstieg auf eine erneuerbare Heizung bietet die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» Sie zeigt, wie man den Wert der Immobilie erhalten und sie fit für die Zukunft machen kann.