Es wird beschrieben und beklagt, es gebe zu wenige Wohnungen und sie seien zu teuer. Je nach politischer Ansicht der Verfasserin oder des Verfassers des Artikels werden die Hauseigentümerschaften bezichtigt, zu hohe Mieten zu verlangen.
Mit Blick auf die jüngsten Verschärfungen des Gesetzes, die zum strengsten Mieterschutz schweizweit geführt haben, muss sich ein Eigentümer oder eine Eigentümerin einer Mietliegenschaft gut überlegen, ob Renovationen und Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz finanziell verkraftbar sind. Die hängige Initiative «Basel baut Zukunft» will, dass mindestens 50 Prozent des Gesamtbestands der nutzbaren Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes sein müssen. Eine drastische Einschränkung für Investoren. Bereits hat die Christoph-MerianStiftung, CMS, welche für ihren wohltätigen Stiftungszweck auf Einnahmen aus Liegenschaften angewiesen ist, erklärt, dass die Annahme dieser Initiative für Investoren grosse Probleme bringen würde. Diese Haltung ist mutig. Verschiedene Investoren und Vertreter der Bauplanungs- und der Baubranche getrauen sich nicht, offen ihre Meinung zu äussern zu den Schwierigkeiten, denen Bauund Umbauwillige von Mietwohnungen bei den Behörden im Stadtkanton begegnen. Sie befürchten, bei der staatlichen Auftragsvergabe nicht mehr berücksichtigt zu werden, obwohl sie nichts anders tun, als den unbefriedigenden Zustand zu schildern.
Abgesehen von dieser Gesetzeslage und künftigen Erschwernissen ist vor allem das baselstädtische Baubewilligungsverfahren hinderlich, um Neu- und Umbauten innert vernünftiger Zeit zu realisieren. Es wird oft und viel von Digitalisierung in der Verwaltung geredet. Für das Baubewilligungsverfahren scheint das nicht zu gelten. Noch immer müssen Unterlagen in mehreren Print-Exemplaren eingereicht werden. Noch immer wird das Verfahren zwischen den vielen Amtsstellen nicht koordiniert. Noch immer ist die Begleitung der Gesuchsteller durch die zuständige Behörde nicht sehr kundenfreundlich. Digitalisierung soll vereinfachen. Es wäre wichtig und dringend nötig, in diesem Bereich Vereinfachungen durchzuführen (das wäre sinnvoller, als sich auf E-Voting zu fokussieren, dort ist das aktuelle schriftliche Wahl- und Abstimmungsverfahren nämlich bereits einfach und – im Gegensatz zum E-Voting – sicherer).
Es besteht ein Rechtsanspruch der Eigentümerschaft, eine Parzelle im Rahmen der Gesetzesvorschriften überbauen zu dürfen oder Umbaumassnahmen an bestehenden Gebäuden durchzuführen. Das Baubewilligungsverfahren soll dabei helfen, diesen Anspruch umzusetzen. Das ist heute nur bedingt der Fall. Dieses Verfahren muss dringend vereinfacht und laienfreundlicher gestaltet werden.
Auch die richtigerweise in unserer Zeit anzustellenden Überlegungen, gute Bausubstanz zu erhalten und Umbauten gegenüber Abbruch und Neubau zu bevorzugen, brauchen Anpassungen im Gesetz. Wenn beispielsweise für eine umzubauende Altliegenschaft der gleiche Schutz gegen Erdbebenfolgen umgesetzt werden muss wie bei einem Neubau und andere Vorschriften für Neubauten eins zu eins gelten, ist die Rentabilität oft nicht mehr gegeben, und es erfolgt doch ein Abbruch. Die geltenden Vorschriften stehen in solchen Fällen der Zielsetzung, die Umwelt zu schonen, diametral entgegen.
Diese unvollständige Reihe von Beispielen zeigt, dass seitens der Behörden und der Politik grosser Handlungsbedarf besteht. Wenn die Erhöhung des Wohnungsbestands im Kanton ein Ziel sein soll, braucht es deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Und zwar rasch!