• News

Der Wohnungsleerstand nimmt 2024 weiter ab

HEV BS
12.09.2024

Jährlich publizieren das Statistische Amt des Kantons Basel-Stadt und der SVIT beider Basel die Leerstände im Wohn- und Geschäftsbereich für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Seit 2022 sinkt die Leerwohnungsquote im Kanton Basel-Stadt merklich, während die Geschäftsleerstandsfläche seit letztem Jahr wieder zunimmt.

Das Statistische Amt erhebt den Wohnungsleerstand im Kanton Basel-Stadt im Auftrag des Bundesamts für Statistik. Das zentrale Resultat der Erhebung, die Leerstandsquote, berechnet sich als prozentualer Anteil der Leerwohnungen am Gesamtwohnungsbestand. Die Quote gibt einen Einblick in die Leerstände auf einem regional abgegrenzten Markt und ist damit ein Indikator für das momentane Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Oft ist die Höhe der Leerstandsquote ein Anzeichen für die relative Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt: In der Stadt Zürich mit einer bekanntlich sehr hohen Wohnnachfrage liegt die Leerwohnungsquote 2024 bei 0,07 Prozent (im Vergleich zu 0,77 % in der Stadt Basel im selben Jahr).

2024 ist die Leerwohnungsquote im Kanton Basel-Stadt auf 0,8 Prozent gesunken. Das ist ein Rückgang um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem bei den Einzimmerwohnungen gibt es weniger Leerstand. Die meisten leer stehenden Wohnobjekte haben zwei oder drei Zimmer. Objekte mit fünf oder mehr Zimmern gibt es nur sehr wenige. Innerhalb der Stadt Basel ist die Leerstandsquote in den Wohnvierteln Bachletten (0,3 %), Bruderholz und Wettstein (beide 0,4 %) am tiefsten. Die höchsten Leerstandsquoten gibt es mit 1,3 Prozent in der Altstadt Grossbasel und im Rosental. In Riehen liegt die Quote auf Kantonsniveau, in Bettingen deutlich tiefer bei 0,2 Prozent. Die Leerwohnungsquote enthält, den Vorgaben des Bundes folgend, neben Miet- auch Kaufobjekte. 95 Prozent der leer stehenden Wohnobjekte im Kanton Basel-Stadt waren 2024 zur Miete, 5 Prozent zum Kauf ausgeschrieben.

Leerstandserhebung als gesetzlicher Auftrag

Der gesetzliche Auftrag sieht vor, leer stehende und bezugsbereite Wohnangebote per Stichtag 1. Juni zu messen. Dabei werden per definitionem sowohl Wohnungen als auch Einfamilienhäuser, die zur (Dauer-) Miete oder zum Kauf angeboten werden, gezählt. So wird gemessen, wie viele Wohnobjekte am Stichtag leer stehen und bei Bedarf sofort bewohnt werden könnten. Der Auftrag zur Erhebung des Wohnungsleerstands ist für alle Gemeinden in der Schweiz obligatorisch. Dadurch kann die nationale Entwicklung des Leerstands verfolgt werden. Das Bundesamt für Statistik koordiniert die kommunalen Leerstandsmessungen und ist um eine harmonisierte Erhebung bemüht. Der Leerstand im Geschäftsbereich ist von diesem Auftrag ausgeschlossen, wird aber von den SVIT beider Basel zeitgleich erhoben. Die methodische Vorgehensweise ist dabei mit der Erhebung des Wohnungsleerstands abgeglichen. Im Kanton Basel-Stadt wird auf mehrere Datenquellen zur Erhebung und Plausibilisierung zurückgegriffen. Das Fundament der Leerstandsmessung für den Wohn- und Geschäftsbereich ist eine Direktbefragung bei grossen Liegenschaftsverwaltungen. Diese wird im Mai und somit zeitlich nah am Stichtag durchgeführt. Dadurch wird ein erheblicher Teil des Leerstands erfasst. In Zusammenarbeit mit den Verwaltungen wird so eine bestmögliche Qualität der Daten erreicht. Im zweiten Schritt werden inserierte Wohn- und Geschäftsobjekte von grossen Immobilienportalen gemäss der Leerstandsdefinition gefiltert und mit der Direkterhebung kombiniert. Damit können Leerstände bei kleineren Liegenschaftsverwaltungen und weiteren Anbietenden abgedeckt werden. Durch die Kombination der Direkterhebung und der Onlineinserate können die Leerstände weitgehend erfasst werden. Zur Kontrolle der Qualität der Daten im Wohnbereich werden nebst manuellen Überprüfungen auch Daten der Industriellen Werke Basel zu potenziellen Leerständen hinzugezogen. Diese mehrstufige, breit abgestützte Erhebungsstrategie erlaubt es, den Leerstand per definitionem des Bundes bestmöglich zu eruieren.

Einer von diversen Marktindikatoren

Das Ziel der Leerstandserhebung ist somit spezifischer als die Messung jeglichen Wohnangebots mit Bezugsdatum 1. Juni. In der Tat werden per Stichtag viele Objekte bezogen, die vor wenigen Monaten ausgeschrieben wurden. Diese stehen allerdings am 1. Juni nicht leer und werden gemäss Leerstandsdefinition nicht gezählt. Das wäre eine grundsätzlich andere Betrachtungsweise, die ebenfalls interessant ist und von anderen Wohnungsindikatoren abgebildet wird. Der SVIT publiziert beispielsweise den Onlinewohnungsindex, ein Indikator für das Onlinewohnungsangebot. Nebst der Messung des Angebots berücksichtigt dieser die Insertionsdauer. Diese verschiedenen Indikatoren helfen dabei, ein umfassendes Bild der Situation auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten.

WAS SIND LEERWOHNUNGEN

Der Leerstand im Wohnbereich ist definiert als Wohnobjekt (Wohnung oder Einfamilienhaus), das am Stichtag 1. Juni bezogen werden könnte und zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten wird.