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Der Nationalrat regelte das Vererben von Unternehmen neu

07.11.2023

Falls die Unternehmensnachfolge nicht zu Lebzeiten des Eigentümers geregelt worden ist, sollen nach dem Willen des Nationalrats neue Regeln im Erbrecht gelten, die es ermöglichen, das Unternehmen weiter bestehen zu lassen und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Neuerungen müssen noch vom Ständerat behandelt werden, der ursprünglich diese Vorlage abgelehnt hat.

Worum geht es? Jährlich stehen etwa 16 000 kleine und mittlere Unternehmen vor der Frage der Nachfolgeregelung. Die Integralzuweisung eines Unternehmens an eine Erbin oder einen Erben soll künftig ermöglicht werden, falls der Nachlass nicht vor dem Todesfall geregelt worden ist. Eine Zerstückelung, die zur Auflösung des Betriebs führen würde, soll so verhindert werden. Es gilt dabei aber auch, die Position der übrigen Erben zu beachten. Die Person, die das Unternehmen übernimmt, kann von einem Gericht eine Frist von fünf Jahren eingeräumt erhalten, um den übrigen Erben ihren Anteil auszuzahlen. Das sind die wesentlichen Neuerungen.

Die detaillierte Regelung kann erst dann kommuniziert werden, wenn auch der Ständerat in der Wintersession 2023 der Vorlage zustimmt.