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Wohnungsabnahme

Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt unterhält zusammen mit dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft, Sektion beider Basel, SVIT, einen Wohnungsabnahmedienst. Ihm gehören unabhängige externe Experten an, welche vom Vermieter oder Mieter zu einer Wohnungsabnahme aufgeboten werden können. Anlässlich der Wohnungsabnahme, durch welche der Vermieter führt, erstellt dieser Experte ein neutrales Protokoll über den aktuellen Zustand der Wohnung (Zustandsprotokoll).

Aufgabe des Wohnungsabnahmedienstes ist die Protokollierung des Zustandes einer Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe durch den Mieter an den Vermieter. Das erstellte Protokoll dient zur Beweissicherung für den Vermieter, welcher mit diesem allfällige Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen kann, resp. für den Mieter, welcher mit diesem unberechtigte Forderungen seitens des Vermieters abwehren kann.

Bitte beachten Sie: Das Protokoll des Wohnungsabnahmediensts stellt einen unabhängigen und neutralen Bericht über den Zustand der Wohnung dar. Es hat nicht die rechtliche Wirkung einer vom Gesetz verlangten Mängelrüge. Diese muss der Vermieter anhand des Protokolls mit einem separaten Schreiben an den Mieter innerhalb von drei Tagen seit der Abnahme (Wohnungsrückgabe an den Vermieter) erheben. Die fristgerechte separate Mängelrüge ist formelle Voraussetzung dafür, dass der Vermieter überhaupt allfällig berechtigte Ansprüche aus ausserordentlichen Instandstellungskosten gegenüber dem Mieter durchsetzen kann.

Nachstehende Expertinnen und Experten sind durch den Vermieter oder den Mieter direkt aufzubieten. Der Abnahmetermin kann telefonisch vereinbart werden. Das Honorar für die Abnahme richtet sich nach der Grösse der Wohnung. Der Experte ist berechtigt, im Falle von langen und aufwendigen Abnahmen einen angemessenen Zuschlag zu verlangen. Das Honorar ist den Experten direkt im Anschluss an die Abnahme zu bezahlen. Die Aushändigung des Abnahmeprotokolls erfolgt nach erfolgter Bezahlung des Honorars. Das Sekretariat wird durch den HEV Basel-Stadt, Frau Beatrice Seiler, E-Mail, betreut.

Wohnungsabnahmen

Beat Jäger

Telefon G. 061 406 92 52
Telefon M. 079 335 39 40

Kurt Rüegger

Telefon M. 079 101 95 67

Gabriela Vogel

Telefon G. 061 723 28 78
Telefon M. 078 802 22 23

Wohnungsabgabe
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Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.